Hamburger Anzeiger - IS-Rückkehrerin Emilie R. zu dreijähriger Jugendstrafe verurteilt

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IS-Rückkehrerin Emilie R. zu dreijähriger Jugendstrafe verurteilt
IS-Rückkehrerin Emilie R. zu dreijähriger Jugendstrafe verurteilt / Foto: Delil SOULEIMAN - AFP/Archiv

IS-Rückkehrerin Emilie R. zu dreijähriger Jugendstrafe verurteilt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine deutsche IS-Rückkehrerin zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Strafschutzsenat sprach Emilie R. am Donnerstag der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig, wie das Gericht mitteilte. Nach den Feststellungen des Senats war sie im Juli 2014 nach Syrien gereist, um die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu unterstützen.

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Die Bundesstaatsanwaltschaft warf der Beschuldigten Emilie R. laut früherer Mitteilung vor, sich mit ihrem Ehemann 2014 auf das Gebiet des IS in Syrien begeben und dort bis zu ihrer Gefangennahme durch kurdische Kräfte Anfang 2019 gelebt zu haben. Demnach erlernte sie gemeinsam mit ihrem Mann auch den Umgang mit Schusswaffen und warb zudem im Internet für die Miliz.

Laut Anklage erklärte sich das Paar auch zu Selbstmordanschlägen in Deutschland bereit, verfolgte dieses Vorhaben letztlich allerdings nicht weiter.

Die Beschuldigte ist nach Angaben der Ermittler deutsche Staatsbürgerin und hängt ebenso wie ihr Mann einer radikalen Islamauslegung an. Nach längerer Zeit in kurdischer Haft reiste sie im März 2022 nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen.

Der Senat kam mit seinem Urteil der Forderung der Bundesanwaltschaft entgegen. Die Ankläger forderten eine Jugendstrafe von vier Jahren. Die Verteidigung von R. plädierte dagegen auf Freispruch.

Weil die Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

I.Hernandez--HHA