Hamburger Anzeiger - Mehr als drei Jahre Haft für Verabreichen von tödlicher Drogenspritze in Hamburg

Börse
Goldpreis 0.18% 2630.7 $
EUR/USD -0.04% 1.0941 $
Euro STOXX 50 0.67% 4982.57
SDAX 0.53% 14084.48
DAX 0.98% 19254.93
TecDAX 1.04% 3376.19
MDAX 1.16% 26938.26
Mehr als drei Jahre Haft für Verabreichen von tödlicher Drogenspritze in Hamburg
Mehr als drei Jahre Haft für Verabreichen von tödlicher Drogenspritze in Hamburg / Foto: JOHANNES EISELE - AFP/Archiv

Mehr als drei Jahre Haft für Verabreichen von tödlicher Drogenspritze in Hamburg

Weil er einem 43-Jährigen in Hamburg eine tödliche Drogenspritze verabreichte, hat das Landgericht einen 48-Jährigen zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Mann wurde am Mittwoch unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Verabreichens von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Textgröße:

Der Angeklagte hatte dem 43-Jährigen mit dessen Einverständnis Ende Mai vor einer Drogeneinrichtung in der Nähe des Hamburger Bahnhofs ein Gemisch aus Heroin und Kokain gespritzt. Daraufhin erlitt dieser einen Herz-Kreislauf-Stillstand, wurde bewusstlos und starb später. Nachdem der Mann das Bewusstsein verloren hatte, stahl ihm der Angeklagte aus dessen Jacke außerdem eine Geldbörse mit Papieren und 48 Cent Bargeld. Dafür verurteilte das Gericht ihn zudem wegen Diebstahls.

Die Staatsanwaltschaft wertete das Spritzen anders als die Strafkammer als Körperverletzung mit Todesfolge sowie Verabreichen von Betäubungsmitteln mit Todesfolge. Dafür hätte dem Angeklagten jedoch Leichtfertigkeit nachgewiesen werden müssen, sagte der Gerichtssprecher. Dies habe die Kammer verneint.

Der 48-Jährige hatte sich demnach das Gemisch zuerst selbst, danach dem später Gestorbenen gespritzt. Dieser war dabei jedoch - nicht wahrnehmbar - alkoholisiert, zudem alkoholkrank und erst kürzlich drogenentwöhnt. Diese Kombination sorgte dem Sprecher zufolge für die Atemlähmung.

Der Angeklagte habe dies jedoch alles nicht gewusst. Die Kammer verurteilte den Mann deshalb stattdessen wegen fahrlässiger Tötung. Sie begründete dies damit, dass er sich nach den Drogenerfahrungen des 43-Jährigen hätte erkundigen müssen.

Bei der Strafhöhe lag das Gericht mit seinem Urteil knapp unter der Forderung der Anklagebehörde, die zusammen mit dem Diebstahl eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch.

J.Burmester--HHA