Hamburger Anzeiger - Einjährige Bewährungsstrafe für Jugendlichen nach tödlichem Streit auf Schulhof

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Einjährige Bewährungsstrafe für Jugendlichen nach tödlichem Streit auf Schulhof
Einjährige Bewährungsstrafe für Jugendlichen nach tödlichem Streit auf Schulhof / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Einjährige Bewährungsstrafe für Jugendlichen nach tödlichem Streit auf Schulhof

Nach einer tödlichen Auseinandersetzung auf einem Bielefelder Schulhof hat das Landgericht in der nordrhein-westfälischen Stadt den zum Tatzeitpunkt 15-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte, erhielt der Jugendliche ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung wegen Beteiligung an einer Schlägerei. Den ihm vorgeworfenen Totschlag sah das Gericht demnach nicht bestätigt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Jugendlichen laut früherer Mitteilung vorgeworfen, bei einem Streit auf einem Bielefelder Schulhof im Mai 2022 einen jungen Mann mit Messerstichen getötet zu haben. Die Ankläger forderten eine Haftstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags.

Das Gericht folgte dem jedoch nicht, wie der Gerichtssprecher sagte. Den Jugendlichen treffe nach Ansicht der Richter keine Schuld, denn er habe während des Streits unter dem Irrtum gestanden, "massiv angegriffen" zu werden. Den Irrtum habe er auch nicht zu verantworten.

Demnach soll vor der tödlichen Auseinandersetzung bereits ein vorangegangener Streit stattgefunden haben. Der Angeklagte sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor Ort gewesen. Im Nachgang hätten sich drei erwachsene Brüder dem Schulhof genähert und seien auf eine Gruppe zugegangen, um den Streit zu klären.

Nun war auch der Angeklagte anwesend. Während die anderen Jugendlichen getürmt seien, habe sich der 15-Jährige laut dem Sprecher "allein drei Erwachsenen gegenüber gesehen". Einer der Erwachsenen zückte demnach ein Messer, auch der 15-Jährige zog ein Messer.

Der Jugendliche sei daraufhin 40 bis 50 Meter zurückgewichen, bis er an eine Mauer geriet und nicht weiter zurückweichen konnte. Dann soll der Geschädigte seinen Arm gehoben haben. In dieser Situation habe der damals 15-Jährige zugestochen.

Der lebensgefährlich verletzte junge Mann starb trotz Wiederbelebungsmaßnahmen noch vor Ort. Der zunächst vom Tatort geflohene Verdächtige stellte sich während der daraufhin eingeleiteten intensiven Fahndung auf einer Polizeiwache.

Die Verteidigung forderte im Prozess einen Freispruch. Da der Beschuldigte minderjährig ist, wurde der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

W.Widmer--HHA