Hamburger Anzeiger - Extremismus-Verdacht beim LKA Sachsen-Anhalt: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

Börse
DAX -0.23% 19210.9
TecDAX -0.24% 3368.25
SDAX -0.85% 13966.02
Euro STOXX 50 -0.25% 4970.34
MDAX -0.72% 26745.79
Goldpreis 0.26% 2646.2 $
EUR/USD -0.07% 1.0937 $
Extremismus-Verdacht beim LKA Sachsen-Anhalt: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht
Extremismus-Verdacht beim LKA Sachsen-Anhalt: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Extremismus-Verdacht beim LKA Sachsen-Anhalt: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

Der Rechtsextremismus-Verdacht gegen vier Beamte des Landeskriminalamts (LKA) in Sachsen-Anhalt zieht keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nach sich. Die Behörde könne "keine strafrechtlich relevanten Tatbestände" erkennen, sagte der Magdeburger Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten am Montag der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

Textgröße:

Das Landesinnenministerium hatte am Samstag mitgeteilt, dass gegen die vier LKA-Beamten strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Dabei gehe es um Chats mit den Nationalsozialismus verharmlosendem Inhalt. Dies sei durch die Auswertung eines Mobiltelefons einer anderen Person bekannt geworden.

Die fraglichen "Wort- beziehungsweise Wort-Bild-Nachrichten" seien jedoch schon aus Rechtsgründen nicht strafbar, sagte nun Oberstaatsanwalt Baumgarten der "Mitteldeutschen Zeitung". Die fraglichen Nachrichten stammten aus den Jahren 2015 bis 2017, daher wäre zusätzlich "in allen Fällen Strafverfolgungsverjährung eingetreten".

Das Innenministerium hatte erklärt, bei den Beamten gebe es "keinerlei Hinweise auf eine Teilnahme an rechtsextremen Chatgruppen". Vielmehr gehe es um "bilaterale Kontakte mit diesen Beamten und bilaterale Kommunikationsverläufe".

Zwei der Beamten waren demnach im Bereich des Personenschutzes eingesetzt. Ihnen sei die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden. Die beiden anderen Beamten seien intern in den Innendienst umgesetzt worden. Auch seien Disziplinarverfahren eingeleitet worden, die aber wegen der parallel laufenden strafrechtlichen Ermittlungen zunächst ausgesetzt worden seien.

O.Meyer--HHA