Hamburger Anzeiger - Mann nach Drohungen gegen Soldaten in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft

Börse
DAX 0.84% 19373.83
SDAX 0.16% 13988.32
Goldpreis 1.35% 2675.4 $
TecDAX 0.53% 3386.29
Euro STOXX 50 0.67% 5003.92
MDAX 0.35% 26838.5
EUR/USD 0.11% 1.0948 $
Mann nach Drohungen gegen Soldaten in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft
Mann nach Drohungen gegen Soldaten in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Mann nach Drohungen gegen Soldaten in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft

Ein Mann, der mit seinem Auto zu einer Kaserne im nordrhein-westfälischen Höxter gefahren sein und dort Soldaten bedroht haben soll, sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Der 24-Jährige habe zum Tatzeitpunkt am Dienstag augenscheinlich unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten gestanden, teilten die Staatsanwaltschaft Paderborn und die Polizei in Höxter am Donnerstag mit. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen islamistischen Hintergrund.

Textgröße:

Der Mann sei dringend verdächtig, auf dem Kasernengelände einen Bundeswehrsoldaten aus dessen Fahrzeug gezogen und körperlich angegangen zu haben. Danach sei er auf das Autodach geklettert und habe Drohungen ausgesprochen. Schließlich hätten ihn Einsatzkräfte von Polizei und Bundeswehr überwältigt. Spürhunde und Bombenentschärfer untersuchten das Auto, vorsorglich wurden Gebäude in der Nähe geräumt und die angrenzende Bundesstraße teils gesperrt.

Der 24-Jährige wurde festgenommen, am Mittwochabend ordnete die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht die Untersuchungshaft an. Er sei der Nötigung, der Körperverletzung, der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte dringend verdächtig, hieß es. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen könne angenommen werden, dass er sich in einer "psychologischen Ausnahmesituation" befand.

Die Polizei ermittelt außerdem gegen Unbekannte, die von dem Vorfall Videos drehten und Fotos machten und die Aufnahmen in sozialen Netzwerken und Chatgruppen teilten. Das Anfertigen und Verbreiten könne strafbar sein, teilte sie mit. Problematisch sei unter anderem, dass der Tatverdächtige in manchen Szenen eindeutig zu erkennen sei. Sollten jemandem solche Aufnahmen in die Hände gelangen, solle derjenige sie nicht verbreiten, sondern der Polizei zur Verfügung stellen.

A.Gonzalez--HHA