Hamburger Anzeiger - Weiterer Prozess gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel im Saarland begonnen

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Weiterer Prozess gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel im Saarland begonnen
Weiterer Prozess gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel im Saarland begonnen / Foto: Uwe Anspach - POOL/AFP/Archiv

Weiterer Prozess gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel im Saarland begonnen

Mehr als ein Jahr nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz hat vor dem Amtsgericht im saarländischen Neunkirchen ein weiterer Prozess gegen den verurteilten Haupttäter begonnen. Die Anklage wirft Andreas S. unter anderem Jagdwilderei, versuchte gefährliche Körperverletzung und falsche Verdächtigung aus dem Jahr 2017 vor.

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Er soll im September 2017 nahe Spiesen-Elversberg illegal ein Reh geschossen haben. Diese Tat soll von einem Zeugen beobachtet worden sein, der sich daraufhin auf einem Feldweg dem Wagen von S. entgegengestellt haben soll.

Um die Aufdeckung seiner Tat zu verhindern, sei S. auf den Mann zu gefahren. Dabei habe er erhebliche Verletzungen des Zeugen in Kauf genommen. Nur durch einen Sprung des Manns zur Seite sei eine Kollision verhindert worden.

Diesen Zeugen soll S. im Dezember 2017 wegen Verleumdung angezeigt haben. In seiner Anzeige habe er angegeben, dass der Zeuge unwahre Tatsachen über ihn behauptet habe. S. soll gewusst haben, dass der Inhalt seiner Anzeige völlig falsch war. Das Gericht setzte einen Fortsetzungstermin für den 2. März an.

Das Landgericht Kaiserslautern hatte S. Ende November wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Zudem verurteilte die Strafkammer S. wegen weiterer Delikte wie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßiger Jagdwilderei.

Der 39-Jährige hatte am 31. Januar 2022 eine Polizistin und einen Polizisten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Landstraße erschossen, um seine Umtriebe als Jagdwilderer zu verdecken. Den mitangeklagten Florian V. verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber wegen seines frühen Beitrags zur Tataufklärung von einer Strafe ab. Die Tat löste großes Entsetzen aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, S. legte im Dezember Revision ein.

A.Dankwers--HHA