Hamburger Anzeiger - Karlsruhe: Staatliche Zuschüsse für parteinahe Stiftungen müssen gesetzlich geregelt werden

Börse
Goldpreis 1.31% 2674.2 $
MDAX 0.35% 26838.5
SDAX 0.16% 13988.32
Euro STOXX 50 0.67% 5003.92
TecDAX 0.53% 3386.29
DAX 0.84% 19373.83
EUR/USD 0.05% 1.0941 $
Karlsruhe: Staatliche Zuschüsse für parteinahe Stiftungen müssen gesetzlich geregelt werden
Karlsruhe: Staatliche Zuschüsse für parteinahe Stiftungen müssen gesetzlich geregelt werden / Foto: Uwe Anspach - POOL/AFP/Archiv

Karlsruhe: Staatliche Zuschüsse für parteinahe Stiftungen müssen gesetzlich geregelt werden

Die Kriterien für staatliche Zuschüsse an politische Stiftungen müssen gesetzlich festgelegt werden. Eine Regelung der Verteilung im Bundeshaushalt reicht nicht aus, wie am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied. Im Haushaltsjahr 2019 sei das Recht der AfD auf Chancengleichheit dadurch verletzt worden, dass der Bundestag die Förderung ohne zugrunde liegendes Gesetz festgelegt habe. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bekam damals nichts. (Az. 2 BvE 3/19)

Textgröße:

Das Urteil hat allerdings nicht automatisch zur Folge, dass die DES nun nachträglich staatliche Zuschüsse bekommt. Das Gericht stellte lediglich die Rechtsverletzung fest. Nun liege der Ball im Feld des Gesetzgebers, betonte es. Parteinahe Stiftungen dürfen grundsätzlich staatlich gefördert werden. Bislang lief der Prozess aber eher formlos ab: Die konkreten Zuschüsse wurden jährlich im Bundeshaushalt festgelegt.

2019 wurden insgesamt 130 Millionen Euro an sogenannten Globalzuschüssen verteilt. Alle Stiftungen, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahe stehen, erhielten Geld, nur die DES nicht. Bei dieser Entscheidung orientierte sich der Bundestag unter anderem an einer 25 Jahre alten gemeinsamen Erklärung der etablierten Stiftungen.

Demnach müssen alle politischen Grundströmungen berücksichtigt werden, die dauerhaft ins Gewicht fallen, weil sie beispielsweise mehrmals hintereinander im Bundestag vertreten sind. Die AfD zog erst 2017 zum ersten Mal in den Bundestag ein.

Dass die DES 2019 nichts bekam, sei ein Eingriff in die Chancengleichheit, urteilten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Denn die geförderten Stiftungen hätten das Geld für Seminare oder Diskussionsangebote verwenden können. So würde die Reichweite der jeweiligen nahestehenden Partei potenziell erweitert. Ein solcher Eingriff müsse durch ein eigenes Gesetz gerechtfertigt werden, darin müsse der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Zuschüsse festlegen.

Die AfD hatte damit vor Gericht teilweise Erfolg, allerdings nur, soweit es das Haushaltsjahr 2019 betraf. Die Anträge für die Jahre 2020 und 2021 waren von ihr nicht fristgemäß gestellt worden. Über das jüngste der strittigen Haushaltsjahre, nämlich 2022, urteilte das Gericht am Mittwoch noch nicht. Darüber will es zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

In diesem Jahr gab es eine wichtige Veränderung, ins Haushaltsgesetz wurde ein Vermerk eingefügt. Demnach sollen nur solche Stiftungen Zuschüsse bekommen, die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Die AfD war zwar 2021 zum zweiten Mal in den Bundestag eingezogen, die DES wurde aber wiederum von der Förderung ausgenommen. Dagegen zog sie erst kurz vor der mündlichen Verhandlung im Oktober nach Karlsruhe.

Hier stellten sich neue verfassungsrechtliche Fragen zur Verknüpfung von Förderung und Verfassungstreue, erklärte Gerichtsvizepräsidentin Doris König in ihrer Einführung zum Urteil. Dazu hätten Parlament und Bundesregierung in der kurzen Zeit nicht ausreichend Stellung nehmen können.

Für die anstehende Neuregelung gestand das Gericht dem Gesetzgeber einen gewissen Gestaltungsspielraum zu. Eine Beschränkung der Förderung auf dauerhaft ins Gewicht fallende politische Grundströmungen hielt es für unbedenklich und möglicherweise sogar geboten. Auch zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung könnten Stiftungen eventuell ausgeschlossen werden, deutete es an.

Die stellvertretende AfD-Vorsitzende Mariana Harder-Kühnel kündigte nach dem Urteil an, dass die Partei für 2019 nachträglich Geld einfordern werde. Es ginge um 900.000 Euro. Das Gericht habe festgelegt, dass Steuergelder nicht "im Hinterzimmer vergeben" werden dürften, sondern es stattdessen eine klare gesetzliche Regelung brauche, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.

Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb, der für den Bundestag nach Karlsruhe reiste, rechnet "ganz klar mit weiteren juristischen Auseinandersetzungen" in der Sache. Er kündigte eine gesetzliche Neuregelung an. Für die SPD erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Johannes Fechner: "Wenn Zweifel etwa auf Basis von Verfassungsschutzberichten bestehen, dass eine Stiftung nicht zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, dann darf sie keine Steuermittel bekommen."

Vertreter von Grünen und Linken betonten die Notwendigkeit eines Stiftungsgesetzes, wollen aber die DES weiter von der Förderung ausgeschlossen sehen. Vor dem Bundesverfassungsgericht demonstrierten vor der Urteilsverkündung am Mittwoch etwa 20 Vertreterinnen und Vertreter des Appells "Kein Steuergeld für die AfD-Stiftung".

E.Steiner--HHA