Hamburger Anzeiger - Geldstrafe in Berufungsprozess um drei in Teich in Hessen ertrunkene Kinder

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Geldstrafe in Berufungsprozess um drei in Teich in Hessen ertrunkene Kinder
Geldstrafe in Berufungsprozess um drei in Teich in Hessen ertrunkene Kinder / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Geldstrafe in Berufungsprozess um drei in Teich in Hessen ertrunkene Kinder

Mehr als sechseinhalb Jahre nach dem Tod dreier Kinder durch Ertrinken in einem Feuerlöschteich im nordhessischen Neukirchen hat das Landgericht Marburg den früheren Bürgermeister der Kleinstadt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro verurteilt. Er wurde zur Zahlung von 180 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Klemens Olbrich (CDU) in seiner Eigenschaft als Bürgermeister gebotene und ihm mögliche Maßnahmen unterlassen hatte, um den Teich ausreichend zu sichern. Dadurch verursachte er den Tod der drei Geschwister im Alter zwischen fünf und neun Jahren im Juni 2016.

Die Stadt als Eigentümerin des als Feuerlöschteich genutzten Gewässers versäumte es, den Teich beispielsweise mit einem Zaun zu sichern. Das Gelände rund um das Gewässer sei von Kindern regelmäßig zum Spielen genutzt worden.

Es ist bereits die zweite Verurteilung in diesem Fall. Das Amtsgericht Schwalmstadt hatte Olbrich im Februar 2020 wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Dagegen legten beide Seiten Berufung ein. Das Landgericht erhöhte die Strafe nun.

W.Taylor--HHA