Hamburger Anzeiger - Bundesregierung klagt gegen Aufforderung zu Stopp ihrer Facebook-Seite

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Bundesregierung klagt gegen Aufforderung zu Stopp ihrer Facebook-Seite
Bundesregierung klagt gegen Aufforderung zu Stopp ihrer Facebook-Seite / Foto: JUSTIN SULLIVAN - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Bundesregierung klagt gegen Aufforderung zu Stopp ihrer Facebook-Seite

Die Bundesregierung geht gerichtlich gegen die Aufforderung des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Abschaltung ihrer Facebook-Seite vor. Das Bundespresseamt habe am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingelegt, um "in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen", erklärte eine Regierungssprecherin am Freitag in Berlin gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Das Amt sei der Auffassung, dass für die von dem Beauftragten angesprochenen Datenschutzfragen allein Facebook als Plattform zuständig sei - und nicht die Regierung als Inhaberin der Seite.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte der Bundesregierung vor drei Wochen den Betrieb ihrer Facebook-Seite untersagt. In einem Schreiben an das Bundespresseamt begründete Kelber seinen Schritt damit, dass die so genannte Fanpage in dem Netzwerk die Vorgaben des Datenschutzes nicht zweifelsfrei erfüllen könne. Kelber wies auf die "umfassende Verarbeitung personenbezogener Daten" der Nutzerinnen und Nutzer von Facebook hin, die einen datenschutzkonformen Betrieb der Seite nicht möglich mache.

Der Beauftragte gab dem Bundespresseamt eine Frist von vier Wochen, die Seite abzuschalten. Dagegen geht das Bundespresseamt nun gerichtlich vor. Die Bundesregierung habe "einen verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren", erklärte die Regierungssprecherin. "Um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, müssen wir uns an deren tatsächlicher Mediennutzung orientieren." Bis zu einer gerichtlichen Klärung bleibe "unser Facebook-Auftritt ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit".

In dem Streit geht es um die so genannte Fanpage der Bundesregierung. Eine Fanpage ähnelt einer klassischen Nutzerseite auf Facebook - der Unterschied liegt lediglich darin, dass die normalen Facebook-Seiten von Einzelpersonen betrieben werden, eine Fanpage hingegen von Organisationen, Unternehmen oder Künstlern. In Posts auf ihrer Fanpage informiert die Bundesregierung in der Regel mehrmals pro Tag über ihre Aktivitäten und Ansichten.

Der Datenschutzbeauftragte Kelber hatte im Februar zur Begründung seines Schritts darauf hingewiesen, dass alle Behörden auch im Datenschutz "in der Verantwortung stehen, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten". Dies könne die Bundesregierung aber bei ihrer Facebook-Fanpage nicht garantieren. Die Facebook-Betreibergesellschaft Meta verarbeite die bei Nutzung der Fanpage erhobenen personenbezogenen Daten, bemängelte Kelber.

W.Taylor--HHA