Hamburger Anzeiger - Lebenslange Haft nach Mord an 25-Jähriger und Verscharren von Leiche im Wald

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Lebenslange Haft nach Mord an 25-Jähriger und Verscharren von Leiche im Wald
Lebenslange Haft nach Mord an 25-Jähriger und Verscharren von Leiche im Wald / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Lebenslange Haft nach Mord an 25-Jähriger und Verscharren von Leiche im Wald

Rund acht Monate nach der Erdrosselung seiner 25-jährigen Nachbarin im nordrhein-westfälischen Greven ist ein Angeklagter vom Landgericht Münster zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der 26 Jahre alte Mann wurde wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Der Mann tötete die Frau, in die er verliebt gewesen sein soll, zunächst auf einem Ackerfeld und verscharrte deren Leiche in einem Wald.

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Dem Gericht zufolge sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Mann die 25-Jährige im August 2022 zunächst von einem Volksfest abholte und anschließend tötete. Vor der Tat kam es zwischen beiden zu einem Streit auf offener Straße. Der Angeklagte soll der Frau vorgeworfen haben, Kontakt mit ihrem ehemaligen Freund aufgenommen zu haben.

Einige Monate zuvor hatte sich zwischen dem Angeklagten und der Frau, die beide dasselbe Mehrfamilienhaus bewohnten, eine intime Freundschaft entwickelt. Von ihrer Zurückweisung fühlte sich der 26-Jährige demnach gekränkt.

Während des Streits schlug er die junge Frau mehrfach und erwürgte sie danach auf einem nahen Acker. Laut Rechtsmedizinern starb die Frau zu diesem Zeitpunkt. Der Sprecherin zufolge ging der Mann eineinhalb Stunden später zurück an den Tatort, weil er sich unsicher war, ob die Frau bereits tot war.

Den Angaben zufolge legte er die Frau in den Kofferraum seines Fahrzeugs und brachte sie zu einem rund zehn Kilometer entfernten Waldstück nach Saerbeck im Kreis Steinfurt. Mit einem Messer stach er der Frau in Hals und Bauch. Da die Frau bereits tot war, wertete das Gericht diese zweite, abgetrennt zu bewertende Tat als versuchten Mord, wie die Sprecherin sagte.

Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft. Eine ebenfalls beantragte Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld lehnte das Gericht ab. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

F.Carstens--HHA