Hamburger Anzeiger - Innenministerien drohen mit gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Geldautomaten

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Innenministerien drohen mit gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Geldautomaten
Innenministerien drohen mit gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Geldautomaten / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Innenministerien drohen mit gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Geldautomaten

Angesichts einer hohen Zahl von Geldautomatensprengungen fordern die Innenministerien von Bund und Ländern von der Bankenbranche sofortige Investitionen in Schutzmaßnahmen. Sollte dies auf freiwilliger Basis nicht geschehen, werde "eine gesetzliche Pflicht der Hersteller und Betreiber der Geldautomaten zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen notwendig", sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) dem "Handelsblatt" vom Dienstag. Ähnlich äußerten sich gegenüber der Zeitung demnach auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und andere Ressortchefs.

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"Jetzt ist die Kreditwirtschaft in der Verantwortung, diese Maßnahmen schnell und konsequent umzusetzen", sagte Faeser. Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) erinnerte daran, dass sich die Bankenbranche bei einem runden Tisch zu dem Thema in der Vergangenheit bereits zu vorbeugenden Maßnahmen bereiterklärt habe. "Wir erwarten jetzt kurzfristig sichtbare Schritte", sagte Maier. Sonst sei eine gesetzliche Regelung unausweichlich.

Zunehmenden Druck auf Kreditinstitute und Hersteller übte in jüngster Zeit etwa Niedersachsen aus. Landesjustizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) forderte Unternehmen Ende Januar ultimativ zum Einbau von Sicherheitssystemen auf. Die Täter nutzten inzwischen vermehrt sogenannte Festsprengstoffe mit hoher Sprengkraft. Dies bedeute eine "unkalkulierbare Gefahr für die Bevölkerung". Notfalls seien gesetzgeberische Maßnahmen nötig.

Wahlmann verwies dabei auf das Vorbild niederländischer Banken. Diese hätten flächendeckend Systeme eingeführt, die das Bargeld in den Automaten bei einer Attacke mit Klebstoff unbrauchbar machten. Sprengungen lohnten sich für Täter nicht mehr. Es gebe außerdem andere Verfahren, die etwa mit Farbe arbeiteten.

Auch Strobl verwies nun im "Handelsblatt" auf technische Lösungen, um Tätern den Erfolg zu erschweren. Dazu zählten Vernebelungstechnik oder Einfärbe- und Klebesysteme, erläuterte der baden-württembergische Landesinnenminister.

Der Dachverband der deutschen Kreditwirtschaft, in dem Sparkassen und Banken zusammengeschlossen sind, kritisierte die Innenministerien. "Eine gesetzliche Regelung ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz und wird der grundsätzlichen Aufgabenverteilung in unserem staatlichen Gemeinwesen nicht gerecht", erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft gegenüber dem "Handelsblatt".

Der Schutz der Bargeldversorgungsinfrastruktur könne nur gemeinsam mit Politik und Strafverfolgungsbehörden gelingen, fügte der Verband an. "Es ist schwer nachzuvollziehen, dass die alleinige Verantwortung für die Verhinderung von Sprengungen bei Banken und Sparkassen liegen soll."

Das Phänomen der Geldautomatensprengungen wird seit längerem mit Sorge beobachtet, die Zahl der entsprechenden Taten nahm über die Jahre deutlich zu. Das Bundeskriminalamt (BKA) widmet der Entwicklung ein eigenes bundesweites jährliches Lagebild. Das Lagebild für 2021 verzeichnete deutschlandweit 392 Sprengungen, wobei Täter laut BKA in der weit überwiegenden Zahl der Fälle inzwischen feste Sprengstoffe "mit hohem Gefahrenpotenzial" verwendeten.

Das Lagebild für 2022 ist noch nicht veröffentlicht. Medienberichten zufolge registrierte das BKA im vergangenen Jahr allerdings mit knapp 500 versuchten und erfolgreichen Geldautomatensprengungen bundesweit einen neuen Rekord.

I.Hernandez--HHA