Hamburger Anzeiger - Urteil gegen früheren SPD-Abgeordneten Held wegen Bestechlichkeit rechtskräftig

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Urteil gegen früheren SPD-Abgeordneten Held wegen Bestechlichkeit rechtskräftig
Urteil gegen früheren SPD-Abgeordneten Held wegen Bestechlichkeit rechtskräftig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Urteil gegen früheren SPD-Abgeordneten Held wegen Bestechlichkeit rechtskräftig

16 Monate nach seiner Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe ist das Urteil gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das entsprechende Urteil des Mainzer Landgerichts, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte Held der Bestechlichkeit und der Untreue schuldig gesprochen. (Az. 3 StR 167/22)

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Es sah als erwiesen an, dass der Politiker als Bürgermeister der rheinland-pfälzischen Stadt Oppenheim ab 2013 ohne Rücksprache mit dem Stadtrat Maklercourtagen in Höhe von mehr als 170.000 Euro für Grundstücksankäufe mit städtischen Mitteln bezahlt hatte. Zehn Prozent der Summe spendete der Makler an die SPD Oppenheim.

Das Landgericht Mainz verurteilte Held im Dezember 2021 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte. Dagegen wandte sich Held an den BGH. Dieser fand nun aber keine Rechtsfehler in dem Mainzer Urteil. Held war zwischen 2004 und 2018 Bürgermeister von Oppenheim. In den Jahren 2013 bis 2021 saß er im Bundestag.

H.Brunner--HHA