Hamburger Anzeiger - Bundesgerichtshof entscheidet über Reservierungsgebühr von Maklern

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Bundesgerichtshof entscheidet über Reservierungsgebühr von Maklern
Bundesgerichtshof entscheidet über Reservierungsgebühr von Maklern / Foto: Ina FASSBENDER - AFP

Bundesgerichtshof entscheidet über Reservierungsgebühr von Maklern

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) in Karlsruhe über eine Reservierungsgebühr von Maklern. Geklagt haben Immobilieninteressenten aus Sachsen, die 2019 ein Haus suchten und einen Maklervertrag abschlossen. Als sie ein Haus fanden, schlossen sie einen weiteren Vertrag über die Reservierung der Immobilie. (Az. I ZR 113/22)

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Das Maklerbüro hielt das Haus einen Monat lang zurück und verlangte dafür eine Gebühr, die bei einem späteren Kauf auf die Courtage angerechnet werden sollte. Die Interessenten kauften aber schließlich doch nicht und klagten auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Wichtig ist, ob es sich bei der Reservierung um eine eigenständige Vereinbarung handelt oder ob diese Teil des ursprünglichen Maklervertrags ist - nur dann könnte der BGH sie überprüfen und entscheiden, ob sie wirksam ist.

F.Wilson--HHA