Hamburger Anzeiger - Urteil im Prozess zum Anschlag auf Pariser Synagoge von 1980 erwartet

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Urteil im Prozess zum Anschlag auf Pariser Synagoge von 1980 erwartet
Urteil im Prozess zum Anschlag auf Pariser Synagoge von 1980 erwartet / Foto: Georges GOBET - AFP/Archiv

Urteil im Prozess zum Anschlag auf Pariser Synagoge von 1980 erwartet

Mehr als vier Jahrzehnte nach einem Anschlag auf eine Pariser Synagoge mit vier Todesopfern wird am Freitag das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter erwartet. Die fünf Richter des Pariser Gerichts zogen sich am Vormittag zu Beratungen zurück. Der heute 69-jährige Hassan Diab, ein Kanadier mit libanesischen Wurzeln, sei "ohne jeden Zweifel" für den "grausamen Anschlag" verantwortlich, hatte die Staatsanwaltschaft am Vortag erklärt und eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert.

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Die Verteidiger des Angeklagten, der nicht zum Prozess erschienen war, plädierten auf Freispruch, "um einen Justizfehler zu verhindern". Diab, ein ehemaliger Soziologieprofessor, bestreitet die Vorwürfe. Er verweist auf eine mögliche Verwechslung.

Der Anschlag in der Rue Copernic am 3. Oktober 1980 war der erste antisemitische Anschlag in Frankreich seit dem Zweiten Weltkrieg. Nach Überzeugung der Anklage hatte Diab im Auftrag einer radikalen Palästinensergruppe ein Motorrad mit einem Sprengsatz in der Nähe der Synagoge abgestellt. Durch die Explosion wurden vier Menschen getötet und 46 weitere verletzt.

Der Prozess ist das am längsten laufende Anti-Terror-Verfahren des Landes. Im Zentrum der Ermittlungen stand ein Pass auf den Namen von Hassan Diab mit einem Foto in schlechter Qualität.

Der Pass war bei einem mutmaßlichen Mitglied der Palästinensergruppe gefunden worden, was aber erst 18 Jahre nach der Tat bekannt wurde. Die Stempel verweisen auf einen Aufenthalt in Spanien, wo der Anschlag geplant worden sein soll. Diab erklärte hingegen, zur Tatzeit in Beirut gewesen zu sein. Den Pass habe er verloren.

Diab war 2008 in Kanada festgenommen und sechs Jahre später nach Frankreich ausgeliefert worden. Ein erstes Verfahren wurde 2018 eingestellt. Die Untersuchungsrichter hielten damals Diabs Aussage für wahrscheinlich, dass er sich zur Tatzeit in Beirut aufgehalten hatte. Nach Einstellung des ersten Verfahrens reiste Diab unbehelligt nach Kanada aus.

Drei Jahre später nahm die französische Justiz das Verfahren gegen ihn erneut auf, verzichtete aber auf einen internationalen Haftbefehl. Der erste Haftbefehl gegen ihn hatte zu diplomatischen Spannungen zwischen Frankreich und Kanada geführt.

Dem 69-Jährigen droht im Fall einer Verurteilung in Paris die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe und ein erneuter Haftbefehl. Mit einem Urteil wird am Abend gerechnet.

M.Huber--HHA