Hamburger Anzeiger - Staatsanwaltschaft prüft Fremdverschulden nach Zugunglück in Hürth bei Köln

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Staatsanwaltschaft prüft Fremdverschulden nach Zugunglück in Hürth bei Köln
Staatsanwaltschaft prüft Fremdverschulden nach Zugunglück in Hürth bei Köln / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Staatsanwaltschaft prüft Fremdverschulden nach Zugunglück in Hürth bei Köln

Nach dem Zugunglück in Hürth bei Köln, bei dem zwei Arbeiter ums Leben kamen, prüft die Staatsanwaltschaft ein mögliches Fremdverschulden. Es sei ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren aufgenommen worden, teilten die Staatsanwaltschaft in Köln und die Polizei in Hürth am Freitag mit. Dabei sollen etwa der Einsatz der Arbeiter und Sicherungsvorschriften überprüft werden. Zudem wurden rechtsmedizinische Untersuchungen angeordnet.

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Bei dem Unglück am Donnerstagvormittag waren zwei Arbeiter im Alter von 27 und 31 Jahren von einem Zug erfasst und tödlich verletzt worden. Gegen 11.00 Uhr passierte der Zug von Köln kommend in Richtung Koblenz das Gleisstück, an dem sich eine Gruppe von sieben Arbeitern aufhielt. Fünf der Arbeiter konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Zur Unfallaufnahme und zur Sicherung von Spuren blieb die Bahnstrecke mehrere Stunden lang gesperrt.

J.Berger--HHA