Hamburger Anzeiger - IS-Rückkehrerin in Thüringen zu Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt

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IS-Rückkehrerin in Thüringen zu Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt
IS-Rückkehrerin in Thüringen zu Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

IS-Rückkehrerin in Thüringen zu Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt

Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena hat eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin am Montag zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts machte sich die 26-Jährige der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig und verstieß gegen das Waffenrecht. (Az.: 3 St 2 BJs 368/19)

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Das OLG hielt es für erwiesen, dass die Angeklagte Kristin L. im März 2015 nach Syrien ausgereist war und sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) agenschlossen hatte. Deren Weltbild und gewaltsame Vorgehensweise habe sie zunächst geteilt und befürwortet.

Durch ihre Heirat mit einem IS-Kämpfer, mit der Haushaltsführung für diesen und der Erziehung des 2016 geborenen gemeinsamen Kinds habe sie die Beteiligung ihres Ehemanns an den Kampfhandlungen des IS unterstützt und sich selbst in die Organisationsstrukturen der Miliz eingefügt. Vom IS seien der Familie im Gegenzug unter anderem Wohnungen und Geld zur Verfügung gestellt worden. Während ihres Aufenthalts in Syrien habe sie zudem zeitweise eine Waffe besessen, die sie als "Brautgabe" von ihrem Ehemann erhalten habe.

Die Angeklagte legte den Angaben zufolge ein weitgehendes und glaubhaftes Geständnis ab, was bei der Strafzumessung berücksichtigt wurde. Mit seinem Urteil blieb das OLG unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung beantragte eine Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

L. hatte sich 2019 ergeben und war in ein kurdisches Lager gekommen. Bei ihrer Ankunft in Deutschland im Oktober wurde sie festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen die Frau wurde mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, aufgehoben.

R.Hansen--HHA