Hamburger Anzeiger - Geldstrafe für Aktivistin in Berlin wegen Festklebens an Gemälderahmen und Blockaden

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Geldstrafe für Aktivistin in Berlin wegen Festklebens an Gemälderahmen und Blockaden
Geldstrafe für Aktivistin in Berlin wegen Festklebens an Gemälderahmen und Blockaden / Foto: Odd ANDERSEN - AFP

Geldstrafe für Aktivistin in Berlin wegen Festklebens an Gemälderahmen und Blockaden

Wegen des Festklebens am Rahmen eines Gemäldes von Lucas Cranach dem Älteren und der Teilnahme an mehreren Straßenblockaden hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine 20-jährige Klimaaktivistin zu einer Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Das Gericht sprach Lina E. am Dienstag der gemeinschädlichen Sachbeschädigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Nötigung schuldig. Die Aktivistin der Gruppe Letzte Generation kündigte bereits an, weiter protestieren zu wollen.

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Die 20-Jährige hatte sich am 25. August 2022 in der Berliner Gemäldegalerie mit einer Mitstreiterin an dem Rahmen des Cranach-Gemäldes "Ruhe auf der Flucht nach Ägypten" festgeklebt. Dabei entstand ein Schaden von rund 2300 Euro. Richterin Corinna Sassenroth sprach von einem "historischen Rahmen" aus dem 15. Jahrhundert, dieser habe aufwändig wieder hergestellt werden müssen. Es handle sich deshalb um gemeinschädliche Sachbeschädigung.

Das Festkleben sei zudem als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu werten, weil es die polizeiliche Maßnahmen erschwert habe. Verurteilt wurde E. zudem für sechs weitere Klebeaktionen vom vergangenen Jahr - in der Kantine des Pharma- und Chemiekonzerns Bayer auf dem Firmengelände im Stadtteil Wedding sowie bei fünf Straßenblockaden.

Auch hierbei handelte es sich laut Urteil um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Drei Straßenblockaden wertete das Gericht zudem als versuchte Nötigung und zwei, in denen Zeugen über die langen Staus berichtet hatten, als vollendete.

Sie habe "Verständnis für einige Aktionen", sagte Richterin Sassenroth. Es könnten jedoch Einzelne oder auch eine größere Gruppe das Recht nicht selbst in die Hand nehmen. Die Richterin appellierte an die Aktivistin, sich auf anderem Weg zu engagieren - sich auf irgendetwas festzukleben, sei "destruktives Verhalten".

Das Urteil lag unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro gefordert hatte. Der Verteidiger beantragte hingegen einen Freispruch.

Die Aktivistin kündigte bereits an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen - und weiter zu protestieren. "Für mich ist klar, dass ich weitermachen werde", sagte sie. Ab September solle es wieder größere Aktionen in der Hauptstadt geben, mit Teilnehmerzahlen "im vierstelligen Bereich".

W.Widmer--HHA