Hamburger Anzeiger - EuGH urteilt über separate Ausweisung von Flaschenpfand in Werbeprospekten

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EuGH urteilt über separate Ausweisung von Flaschenpfand in Werbeprospekten
EuGH urteilt über separate Ausweisung von Flaschenpfand in Werbeprospekten / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

EuGH urteilt über separate Ausweisung von Flaschenpfand in Werbeprospekten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die separate Auszeichnung von Flaschenpfand in Werbeprospekten. Es geht um einen deutschen Fall: Der Bundesgerichtshof muss muss über eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen die Warenhauskette Famila entscheiden. Der Verband findet, dass die Kette den Preis für Getränke oder Joghurt in Mehrwegbehältern inklusive Pfand angeben muss. (Az. C-543/21)

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Das Pfand war in Prospekten zwar angegeben, aber separat, also beispielsweise ein Euro plus 25 Cent Pfand. Viele Supermärkte machen das so. Der Bundesgerichtshof legte den Streit dem EuGH vor, damit dieser das EU-Recht auslegt. Es kommt auf den Begriff "Verkaufspreis" in der europäischen Verbraucherschutzrichtlinie an. Dieser Verkaufspreis muss alle Kosten umfassen. Der EuGH soll entscheiden, ob das auch für den Pfandbetrag gilt.

O.Meyer--HHA