Hamburger Anzeiger - Europäischer Gerichtshof urteilt zu Aberkennung von Asyl nach schwerer Straftat

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Europäischer Gerichtshof urteilt zu Aberkennung von Asyl nach schwerer Straftat
Europäischer Gerichtshof urteilt zu Aberkennung von Asyl nach schwerer Straftat / Foto: FREDERICK FLORIN - AFP/Archiv

Europäischer Gerichtshof urteilt zu Aberkennung von Asyl nach schwerer Straftat

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) darüber, wann Straftätern Asyl aberkannt oder verwehrt werden darf. Es geht um Fälle aus Österreich, Belgien und den Niederlanden. Gerichte aus diesen Ländern stellten dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts. In Österreich war ein Syrer als asylberechtigt anerkannt worden, wurde dann aber unter anderem wegen Drogenhandels und Körperverletzung verurteilt. (Az. C-663/21 u.a.)

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Das österreichische Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erkannte ihm den Status des Asylberechtigten wieder ab. Er wurde aber nicht nach Syrien abgeschoben. Das Bundesverwaltungsgericht hob diesen Bescheid auf, wogegen das Bundesamt vor den Verwaltungsgerichtshof in Wien zog. Dieser fragte den EuGH unter anderem, ob in solchen Fällen zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Schutzbedürfnis des Flüchtlings abgewogen werden muss.

A.Gonzalez--HHA