Hamburger Anzeiger - Angeklagter in Flensburger Heilpraktikerprozess aus Untersuchungshaft entlassen

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Angeklagter in Flensburger Heilpraktikerprozess aus Untersuchungshaft entlassen
Angeklagter in Flensburger Heilpraktikerprozess aus Untersuchungshaft entlassen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Angeklagter in Flensburger Heilpraktikerprozess aus Untersuchungshaft entlassen

Spektakuläre Wende im Fall eines wegen Mordes an seiner Ehefrau und Vergewaltigung mehrerer Patientinnen angeklagten angeblichen Heilpraktikers vor dem Landgericht Flensburg: Dreieinhalb Monate nach Prozessbeginn gegen den Mann aus Schleswig-Holstein hat das Gericht am Donnerstag dessen sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet. Als einen Grund gab das Gericht den Wegfall eines dringenden Tatverdachts an, was sich sowohl auf den angeklagten Mord als auch auf mehrere Sexualdelikte bezieht.

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Der ohne Qualifikation praktizierende Mann soll laut Anklage von 2014 bis 2022 sechs Frauen sexuell missbraucht und sie dabei teils auch körperlich verletzt haben. Als seine Taten aufzufliegen drohten, soll der Angeklagte demnach zudem seine schwerkranke Ehefrau getötet haben, um an ihr Erbe zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Mordes aus Habgier, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und einer Reihe weiterer Delikte an.

Im Fall des Tods der schwerkranken Ehefrau kommt dem Gericht zufolge eine Tötung auf Verlangen in Betracht. Demnach kommt nun doch der ursprünglich verworfene Ablauf in Betracht, wonach der Mann zunächst seine schwerkranke Frau töten und dann selbst Suizid begehen wollte.

So soll er ebenfalls eine vollständige Dosis eines als tödlich geltenden Medikaments eingenommen und sich außerdem selbst schwerere Verletzungen mit einem Messer zugefügt haben, als von der Anklage vorgeworfen. Die Verletzungen seien tatsächlich so erheblich gewesen, dass sie zum Hervortreten einer Darmschlinge aus dem Bauchraum geführt hätten.

Im Fall der vorgeworfenen Sexualdelikte soll eine als Nebenklägerin auftretende Zeugin durch Fremdsuggestion durch Dritte zu einer falschen Erinnerung gebracht worden sein. In einem anderen Fall soll der Angeklagte ohne Unrechtsbewusstsein einen Vaginalabstrich bei einer Patientin gemacht haben.

Zudem sei dem Mann nicht immer eine sexuelle Motivation seiner Taten nachzuweisen. So habe eine Expertin ausgesagt, dass das Einführen von Fingern in die Vagina eine in der Alternativmedizin angewandte Behandlungsmethode sei.

Der Prozess gegen den Heilpraktiker wird auch nach dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft fortgesetzt. Zuletzt waren Termine bis zum 10.Oktober angesetzt.

E.Gerber--HHA