Hamburger Anzeiger - Gericht ordnet Rückkehr ins Gefängnis für Südafrikas Ex-Präsident Zuma an

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Gericht ordnet Rückkehr ins Gefängnis für Südafrikas Ex-Präsident Zuma an
Gericht ordnet Rückkehr ins Gefängnis für Südafrikas Ex-Präsident Zuma an / Foto: Phill Magakoe - AFP/Archiv

Gericht ordnet Rückkehr ins Gefängnis für Südafrikas Ex-Präsident Zuma an

Südafrikas ehemaliger Präsident Jacob Zuma muss nach einer Entscheidung des höchsten Gerichts des Landes zurück ins Gefängnis, um den Rest seiner 15-monatigen Haftstrafe wegen Missachtung des Gerichts zu verbüßen. Zuma war 2021 nach zwei Monaten Haft aus medizinischen Gründen auf Bewährung freigekommen. Das Verfassungsgericht bestätigte damit am Donnerstag das Urteil eines Berufungsgerichts, wonach die Freilassung rechtswidrig gewährt worden war.

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Die südafrikanische Gefängnisbehörde, die Zumas Freilassung auf Bewährung erlaubt hatte, gab an, die Entscheidung des obersten Gerichts prüfen zu wollen. Ob Zuma tatsächlich in Haft zurückkehrt, blieb daher zunächst unklar.

Zuma hatte in seiner Amtszeit von 2009 bis 2018 wegen zahlreicher Korruptionsaffären massiv in der Kritik gestanden. Im Juni 2021 wurde er zu einer 15-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er sich geweigert hatte, vor einem Anti-Korruptionsausschuss auszusagen. Seine Festnahme im Monat darauf hatte eine Welle der Gewalt und Plünderungen in Südafrika zur Folge.

Nach zwei Monaten in Haft wurde Zuma aus medizinischen Gründen auf Bewährung freigelassen. Im November 2022 stellte ein Berufungsgericht fest, dass die Freilassung rechtswidrig gewährt worden war. Es ordnete die Rückführung des heute 81-Jährigen in das Justizvollzugszentrum Estcourt in der östlichen Provinz KwaZulu-Natal an.

A.Roberts--HHA