Hamburger Anzeiger - BGH lässt in Streit um gescheiterten Verkauf von Schloss Kalkum keine Revision zu

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BGH lässt in Streit um gescheiterten Verkauf von Schloss Kalkum keine Revision zu
BGH lässt in Streit um gescheiterten Verkauf von Schloss Kalkum keine Revision zu / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

BGH lässt in Streit um gescheiterten Verkauf von Schloss Kalkum keine Revision zu

Der Rechtsstreit um den Verkauf von Schloss Kalkum in Düsseldorf wird nicht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ausgetragen. Wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte, wies er die Beschwerde des Investors zurück, der sich gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Düsseldorfer Oberlandesgericht gewandt hatte. Das Oberlandesgericht hatte den Kaufvertrag vor einem Jahr für unwirksam erklärt. (Az. V ZR 155/22)

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Das denkmalgeschützte Wasserschloss aus dem 18. und 19. Jahrhundert war im Jahr 2019 vom Land Nordrhein-Westfalen an den Investor verkauft worden. Nach Streitigkeiten zog das Land vor Gericht, um den Kaufvertrag für unwirksam erklären zu lassen. Vor dem Landgericht und später dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte es damit Erfolg.

P.Garcia--HHA