Hamburger Anzeiger - Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage

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Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage
Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage

Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage

Das Bundeskartellamt hat einem Vorschlag der deutschen Milcherzeuger für ein Finanzierungskonzept zu Gunsten der Landwirte eine Absage erteilt. Das Finanzierungsmodell sei "kartellrechtlich nicht zulässig", erklärte das Bundeskartellamt am Dienstag. Der von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) moderierte Agrardialog hatte sich mit einem Vorschlag an das Kartellamt gewandt, der eine Ausrichtung des Milchpreises an den Produktionskosten und somit den Ausgangspunkt für einheitliche Aufschläge auf den Milchpreis vorsah.

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"Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Zwar seien Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit anerkannt und könnten bestimmte Vereinbarungen zwischen Erzeugern rechtfertigen. "Das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau" könne aber keine Freistellung einer Vereinbarung über Verbraucherpreise rechtfertigen, erklärte Mundt weiter.

Das Modell des Agrardialogs hatte demnach vorgesehen, die Produktionskosten für Rohmilch branchenweit zu erheben. Diese Kosten sollten dann in einen einheitlichen Aufschlag auf den Milch-Grundpreis umgerechnet werden. Der Agrardialog argumentierte, dass so ein branchenweiter Beitrag zur Transformation der Landwirtschaft erbracht werden könne.

Konkrete Kriterien für eine nachhaltige Produktion seien aber nicht Teil des Vorschlags gewesen, kritisierte das Bundeskartellamt. Außerdem wäre das vorgestellte Modell "auf eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise hinausgelaufen".

"Grundsätzlich ermuntern und unterstützen wir landwirtschaftliche Erzeuger, die mit Kooperationen ihre Position stärken wollen oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen", erklärte Mundt weiter. "Wenn hingegen Preisbestandteile abgesprochen werden, sind die Grenzen des Kartellrechts klar überschritten."

A.Roberts--HHA