Hamburger Anzeiger - Mutmaßlich geplante Flucht in Doppelmordprozess führt zu Polizeieinsatz an Gericht

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Mutmaßlich geplante Flucht in Doppelmordprozess führt zu Polizeieinsatz an Gericht
Mutmaßlich geplante Flucht in Doppelmordprozess führt zu Polizeieinsatz an Gericht / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Mutmaßlich geplante Flucht in Doppelmordprozess führt zu Polizeieinsatz an Gericht

Ein mutmaßlich geplanter Fluchtversuch eines Angeklagten in einem Doppelmordprozess hat zu einem Einsatz der Polizei am Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal geführt. Es habe Hinweise auf eine geplante Flucht des Angeklagten gegeben, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Zu dem Vorfall kam es demnach bei der Revisionsverhandlung um einen Doppelmord an zwei Unternehmern am Mittwochnachmittag.

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Die Polizei habe sichergestellt, dass die Verhandlung stattfinden konnte. Zu einem Fluchtversuch sei es nicht gekommen. Jedoch konnten die für Mittwoch angesetzten Plädoyers nicht gehalten werden. Wegen neu aufgetauchter Beweise wurden zwei neue Verhandlungstermine im August angesetzt.

In dem Prozess verhandelt das Gericht über die Sicherungsverwahrung für einen der bereits verurteilten Doppelmörder. Es hatte den Mann im September 2018 des Mordes und des erpresserischen Menschenraubs schuldig gesprochen und ihn zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Zwei Mittäter wurden ebenfalls wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Landgericht sah als erwiesen an, dass das Trio Ende 2016 und Anfang 2017 zwei Geschäftsleute aus der Region entführt hatte, um Geld zu erpressen, und die Opfer später tötete. Die verurteilte Frau lockte die Unternehmer demnach in Mannheim in einen Hinterhalt. Die Mittäter hätten sie dann in ihre Gewalt gebracht. Die Opfer seien erdrosselt worden, um die Entführungen zu verdecken.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen die beiden Männer im März 2020 weitgehend, wodurch es größtenteils rechtskräftig wurde. Über den Schuldspruch und die Strafe für die Frau musste das Landgericht danach aber noch einmal verhandeln - es verurteilte sie wieder zu lebenslanger Haft. Diesmal bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil gegen sie.

In dem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht geht es nur noch um die Frage, ob der Mann in Sicherungsverwahrung bleiben muss. Seit Februar wird gegen ihn verhandelt.

H.Rathmann--HHA