Umweltschützer scheitern mit Klage gegen Ausbau von Autobahn 14 in Sachsen-Anhalt
Eine Klage der Umweltvereinigung Naturfreunde in Sachsen-Anhalt gegen den weiteren Ausbau der Autobahn 14 ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sah am Mittwoch keine größeren Probleme im Planfeststellungsbeschluss für den strittigen Abschnitt von 17 Kilometern der sogenannten Nordverlängerung. Die Umweltschützer hatten unter anderem bemängelt, dass Wasser- und Naturschutz nicht ausreichend berücksichtigt würden. (Az. BVerwG 9 A 7.21)
Auch seien die Prognosen zum Verkehrsaufkommen veraltet. Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht. Mit der Nordverbindung solle eine Lücke geschlossen und eine Fernstraßenverbindung zwischen dem mitteldeutschen Raum und den Ostseehäfen geschaffen werden, erklärte es. Diese Ziele würden durch die zuletzt prognostizierten niedrigeren Verkehrszahlen "nicht durchgreifend in Frage gestellt".
Allerdings habe die Vereinigung zu Recht gerügt, dass das Klimaschutzgesetz nicht berücksichtigt worden sei, hieß es weiter. Der Planfeststellungsbeschluss sei aber später entsprechend ergänzt worden. Zwar würden Waldflächen zerstört, dafür sei aber ein Ausgleich vorgesehen. Aus Protest gegen den Weiterbau der A14 wurden auch Baumhäuser im Losser Forst bei Stendal errichtet, ein Bündnis von Umweltschutzvereinen unterstützte die Klage.
F.Wilson--HHA