Hamburger Anzeiger - Prozess: Berliner Polizisten sollen bei vorgetäuschter Kontrolle Geld eingesteckt haben

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Prozess: Berliner Polizisten sollen bei vorgetäuschter Kontrolle Geld eingesteckt haben
Prozess: Berliner Polizisten sollen bei vorgetäuschter Kontrolle Geld eingesteckt haben / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Prozess: Berliner Polizisten sollen bei vorgetäuschter Kontrolle Geld eingesteckt haben

Weil sie bei einer vorgetäuschten Kontrolle eine größere Summe Bargeld für sich behalten haben sollen, müssen sich zwei Polizisten vor dem Berliner Landgericht verantworten. Den 45 und 48 Jahre alten Männern wird vorgeworfen, im Juli 2023 ein Fahrzeug auf der Berliner Stadtautobahn aus dem Verkehr gezogen zu haben, obwohl sie außer Dienst waren, wie es in der am Montag verlesenen Anklageschrift hieß.

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In dem Auto entdeckten sie laut Staatsanwaltschaft eine Summe zwischen 55.000 und 60.000 Euro sowie zwei Mobiltelefone, welche die Männer für sich behielten. Bei der Kontrolle trugen sie gut sichtbar die Dienstwaffe und legten dem Geschädigten Handschellen an. Um den Anschein einer tatsächlichen Kontrolle zu wahren, stellten sie dem Geschädigten ein sogenanntes Sicherstellungsprotokoll aus, das allerdings fehlerhaft und unvollständig war. Außerdem kündigten sie eine Durchsuchung bei dem Geschädigten an, um glaubhaft zu wirken.

Der 48-jährige Angeklagte wurde bereits kurz nach der Tat festgenommen, von einer Untersuchungshaft aber verschont. Dem 45-Jährigen kamen die Ermittler erst im Mai 2024 auf die Spur. Nach rund fünf Wochen Untersuchungshaft kam auch er wieder auf freien Fuß. Die beiden Angeklagten machten am ersten Prozesstag zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen.

Allerdings übte die Verteidigung Kritik an der Staatsanwaltschaft. Der Geschädigte habe zunächst von einer Summe zwischen 55.000 und 60.000 Euro gesprochen, später von 357.000 Euro. Statt diese Angaben zu überprüfen oder ein Geldwäscheverfahren gegen den Mann anzustrengen, bringe die Ermittlungsbehörde medienträchtig zwei unbescholtene Polizeibeamte vor Gericht.

A.Dankwers--HHA