Hamburger Anzeiger - Urteil in Brandenburg: Geschützte Bäume nicht zugunsten von Solaranlage fällen

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Urteil in Brandenburg: Geschützte Bäume nicht zugunsten von Solaranlage fällen
Urteil in Brandenburg: Geschützte Bäume nicht zugunsten von Solaranlage fällen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Urteil in Brandenburg: Geschützte Bäume nicht zugunsten von Solaranlage fällen

Ein Hausbesitzer aus Brandenburg darf drei 80 Jahre alte, geschützte Waldkiefern nicht fällen, um die Leistung seiner Photovoltaikanlage zu steigern. In dem Einzelfall sei der Baumschutz wichtiger, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder nach Angaben vom Freitag. Es wies die Klage des Eigentümers ab.

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Der Mann will auf dem Dach seines Einfamilienhauses eine Solaranlage anbringen. Die Bäume werfen aber teilweise Schatten auf das Dach. Der Besitzer beantragte darum, die Bäume fällen zu dürfen. Die Gemeinde verbot das aber.

Das Grundstück liegt im Bereich einer Baumschutzsatzung, die vor allem alte Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 130 Zentimetern schützt. Der Bestand an Bäumen in der Siedlung soll demnach den Naturhaushalt und den Gartenstadtcharakter der Siedlung erhalten.

Die Gemeinde verwies darauf, dass Stadtbäume der Aufheizung von Siedlungen entgegenwirken. Die ausgewachsenen Waldkiefern könnten ein Durchschnittsalter von 200 bis 400 Jahren erreichen. Außerdem gebe es weitere Bäume, die ebenfalls das Dach verschatteten.

Der Hausbesitzer zog vor Gericht und argumentierte mit dem öffentlichen Interesse. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, dass erneuerbare Energien wie die Sonnenenergie ausgebaut würden. Durch den Schatten der Bäume sei die Photovoltaikanlage aber weniger effizient, was eine unzumutbare Beschränkung der Nutzung seines Grundstücks sei.

Das Gericht erklärte aber, dass der Kläger die Anlage trotzdem errichten könne. Auch unter Berücksichtigung der Verschattung habe sie einen Nutzungsgrad von mehr als 50 Prozent. Zwar sei der Bau von Solaranlagen im öffentlichen Interesse, aber auch der Schutz von Bäumen sei wichtig für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.

Nach Abwägung aller Umstände entschied das Gericht zugunsten des Baumschutzes. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Hausbesitzer kann noch Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

L.Keller--HHA