Hamburger Anzeiger - EuGH: Hafenstaat darf Rettungsschiff nur in bestimmten Fällen kontrollieren

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EuGH: Hafenstaat darf Rettungsschiff nur in bestimmten Fällen kontrollieren
EuGH: Hafenstaat darf Rettungsschiff nur in bestimmten Fällen kontrollieren / Foto: Giovanni ISOLINO - AFP/Archiv

EuGH: Hafenstaat darf Rettungsschiff nur in bestimmten Fällen kontrollieren

Der Staat, in dessen Hafen ein Rettungsschiff liegt, darf dieses auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kontrollieren. Dazu müsse er allerdings belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr nachweisen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Montag. Es ging um eine Klage der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch. Italien hatte im Sommer 2020 zwei ihrer unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe festgehalten. (Az. C-14/21 u.a.)

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Die italienischen Behörden begründeten das damit, dass diese Schiffe nicht dafür ausgerüstet seien, mehrere hundert Menschen an Bord zu haben. Sea Watch hatte hunderte Flüchtlinge aus Seenot im Mittelmeer gerettet und nach Italien gebracht. Die Organisation klagte dort gegen das Festhalten ihrer Schiffe mit dem Argument, dass diese in Deutschland bereits zertifiziert worden seien. Das italienische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Dieser erklärte nun, dass Menschen in Not auf See grundsätzlich geholfen werden müsse. Dass danach besonders viele Menschen an Bord seien, sei für sich genommen noch kein Grund für eine Überprüfung. Nach dem Aussteigen dürfe kontrolliert werden - wenn es belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt gebe. Dies müsse konkret nachgewiesen werden.

Der Hafenstaat - in diesem Fall also Italien - dürfe keinen Nachweis über andere als die vom Flaggenstaat - hier Deutschland - ausgestellten Zeugnisse verlangen. Sollten sich bei der Überprüfung eines Schiffs Mängel herausstellen, dürften Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Diese müssten aber geeignet, erforderlich und angemessen sein. Die Aufhebung des Festhaltens dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Schiff keine Zeugnisse des Hafenstaats habe.

Der EuGH verwies in seinem Urteil auf den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit: Hafenstaat und Flaggenstaat seien in der EU verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Befugnisse zusammenzuarbeiten. Über die Klagen muss nun das italienische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

Sea Watch sprach nach dem Urteil von einem "klaren Sieg für die Seenotrettung". In Zukunft würden die Schiffe "somit weiter das tun, was sie am besten können: Menschen retten, anstatt willkürlich im Hafen festzusitzen", kündigte die Hilfsorganisation an.

Der deutsche Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, er sei sich sicher, dass die italienischen Kontrollen politisch motiviert gewesen seien. Die Sicherheitsaspekte seien "offensichtlich vorgeschoben, weil man nicht offen sagen will, dass man eine menschenrechtsfeindliche Migrationsabwehr durchsetzen will". Marquardt war demnach selbst mehrmals auf Seenotrettungsschiffen mitgefahren.

H.Rathmann--HHA