Hamburger Anzeiger - Mordurteil in Revisionsprozess um tödlichen Messerangriff auf 13-Jährigen in Berlin

Börse
Goldpreis -0.22% 2673.2 $
TecDAX 0.41% 3343.35
DAX 0.55% 19120.93
SDAX 1.09% 14134.82
EUR/USD -0.48% 1.0981 $
Euro STOXX 50 0.68% 4954.94
MDAX 1.02% 26850.01
Mordurteil in Revisionsprozess um tödlichen Messerangriff auf 13-Jährigen in Berlin
Mordurteil in Revisionsprozess um tödlichen Messerangriff auf 13-Jährigen in Berlin / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Mordurteil in Revisionsprozess um tödlichen Messerangriff auf 13-Jährigen in Berlin

Mehr als anderthalb Jahre nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 13-Jährigen in einem Berliner Park hat das Landgericht der Hauptstadt den 42-jährigen Angeklagten in einem Revisionsprozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer sprach Gökhan Ü. am Dienstag zudem der gefährlichen Körperverletzung schuldig. In dem Prozess ging es um eine Revision der Mutter von Mohamed A. gegen ein Urteil vom Mai vergangenen Jahres.

Textgröße:

Das Berliner Gericht hatte Ü. damals wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter verneinten jedoch niedrige Beweggründe und sahen daher von einer Verurteilung wegen Mordes ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandete dies und hob deshalb die Verurteilung wegen Totschlags sowie die damit verbundene Gesamtstrafe auf.

Ein andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts hatte nun ausschließlich zu klären, ob das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe doch vorliegt. Die Tat sei "als Mord aus niedrigen Beweggründen zu werten", sagte die Vorsitzende Richterin, Ingrid Wagner-Weßel, am Dienstag. Es sei eine Tötung "für ein letztlich harmloses Tun" gewesen.

Die Kammer kam mit ihrer Entscheidung den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger - der Eltern des Jungen - in voller Höhe nach. Die Verteidigung beantragte, beim Urteil des Totschlags zu bleiben und die Revision zu verwerfen.

Dem erstinstanzlichen Urteil nach hatte die Eskalation begonnen, als eine Frau, die Ü. begleitete, dem 13-Jährigen ausweichen musste. Daraufhin kam es zu einem Wortgefecht zwischen dem Angeklagten und der vierköpfigen Gruppe rund um das spätere Opfer.

Ü. zückte anschließend ein Messer und stach auf den 13-Jährigen ein, welcher durch den rund zehn Zentimeter tiefen Stich ins Herz starb. Einen weiteren jungen Mann, der ihn wegen des Angriffs festhalten und zur Rede stellen wollte, verletzte der Angeklagte schwer. Das Geschehen ereignete sich im Oktober 2020 in einer Unterführung im Monbijoupark im Bezirk Mitte nahe der Museumsinsel.

A.Wulhase--HHA