Hamburger Anzeiger - Richter weist Schadenersatz-Klage des auf "Nevermind"-Cover abgebildeten Mannes ab

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Richter weist Schadenersatz-Klage des auf "Nevermind"-Cover abgebildeten Mannes ab
Richter weist Schadenersatz-Klage des auf "Nevermind"-Cover abgebildeten Mannes ab / Foto: Sébastien VUAGNAT - AFP/Archiv

Richter weist Schadenersatz-Klage des auf "Nevermind"-Cover abgebildeten Mannes ab

Ein Bundesgericht in der US-Metropole Los Angeles hat zum wiederholten Mal die Klage des Mannes abgewiesen, dessen Baby-Foto das über 30 Millionen mal verkaufte Album "Nevermind" der Band Nirvana schmückt. Der Kläger habe wichtige Fristen zur Begründung seiner Klage versäumt, erklärte der zuständige Richter in der am Freitag veröffentlichten Urteilsbegründung. Das Foto zeigt den damals vier Monate alten Spencer Elden nackt und unter Wasser in einem Pool.

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Elden, der nach eigenen Aussagen nie Geld für das Foto erhalten hat, hatte von insgesamt 15 Menschen Schadenersatz in Höhe von 150.000 Dollar verlangt - darunter die früheren Nirvana-Mitglieder Dave Grohl und Krist Novoselic sowie Courtney Love, die Witwe des 1994 durch Suizid verstorbenen Sängers Kurt Cobain, und der Fotograf Kirk Weddle.

Weddle hatte das Bild des unter Wasser schwimmenden und nach einem an einem Angelköderhaken befestigten Ein-Dollar-Schein greifenden Babys bei einer Pool-Party im Jahr 1991 aufgenommen. Das Bild wurde in den Jahren nach Erscheinen von "Nevermind" zu einem der bekanntesten Fotos der Pop-Geschichte. Der Richter hatte bereits im Januar dieses Jahres eine Klage Eldens abgewiesen, die dieser allerdings wenige Tage später erneut einreichte.

Weder Elden noch seine gesetzlichen Vertreter hätten die Verwendung irgendwelcher Bilder von ihm je genehmigt, hieß es in der Klagebegründung - und "sicherlich nicht von kommerziell genutzten kinderpornographischen Aufnahmen, auf denen er zu sehen ist". Der Kläger habe "extremes und dauerhaftes seelisches Leid" und "lebenslange Einkommensverluste" erlitten.

Die Anwälte der ehemaligen Nirvana-Mitglieder und der anderen Klagegegner hatten hingegen erklärt, Elden habe "drei Jahrzehnte lang von seinem Ruhm als selbsternanntes 'Nirvana-Baby' profitiert". Er habe das Coverfoto unter anderem "mehrfach gegen Geld neu aufnehmen" lassen, sich das Wort "Nevermind" auf seine Brust tätowieren lassen und von ihm unterzeichnete Albumcover auf der Online-Plattform Ebay verkauft. Zudem habe er mithilfe seiner Verbindung zum "Nevermind"-Cover versucht, "Frauen anzubaggern".

H.Brunner--HHA