Hamburger Anzeiger - Anklage gegen Reichsbürger nach Anfahren von Polizist bei Verkehrskontrolle

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Anklage gegen Reichsbürger nach Anfahren von Polizist bei Verkehrskontrolle
Anklage gegen Reichsbürger nach Anfahren von Polizist bei Verkehrskontrolle / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Anklage gegen Reichsbürger nach Anfahren von Polizist bei Verkehrskontrolle

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen sogenannten Reichsbürger erhoben, der bei einer Verkehrskontrolle einen Polizisten angefahren haben soll. Manfred J. wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Der damals 61-Jährige J. soll im Februar im baden-württembergischen Landkreis Lörrach frontal in einen Polizisten gefahren sein und dabei in Kauf genommen haben, diesen tödlich zu verletzen.

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Als der Beamte auf der Motorhaube lag, soll J. noch einmal beschleunigt haben. Selbst mehrere Schüsse von anderen Polizisten sollen ihn zunächst nicht gestoppt haben. Schließlich habe er sein Auto so zur Seite gelenkt, dass der Polizist auf die Straße gestürzt sei und sich schwer am Kopf verletzt habe, erklärte die Bundesanwaltschaft.

J. war alkoholisiert und fahruntüchtig, er wurde noch am selben Abend festgenommen. In seinem Haus wurden Hinweise auf seine Zugehörigkeit zu den Reichsbürgern gefunden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, dass er die Existenz der Bundesrepublik leugne und hoheitliche Befugnisse ihrer Vertreter nicht anerkenne - aus dieser Gesinnung heraus habe er sich der Verkehrskontrolle entziehen wollen.

Die Reichsbürgerszene erkennt die Bundesrepublik und damit auch staatliche Autoritäten wie die Polizei oder Gerichte nicht an. Ihre Angehörigen gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert.

J. sitzt in Untersuchungshaft. Über die Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden. Neben versuchtem Mord werden J. auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung, der Widerstand gegen und tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort vorgeworfen.

F.Schneider--HHA