Hamburger Anzeiger - Kemmerich zieht in Streit um Stadtratsmandat Verfassungsbeschwerde zurück

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Kemmerich zieht in Streit um Stadtratsmandat Verfassungsbeschwerde zurück
Kemmerich zieht in Streit um Stadtratsmandat Verfassungsbeschwerde zurück / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Kemmerich zieht in Streit um Stadtratsmandat Verfassungsbeschwerde zurück

Der Thüringer FDP-Chef Thomas Kemmerich hat im Streit um sein Stadtratsmandat in Erfurt seine Verfassungsbeschwerde zurückzogen. Das teilte der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar am Donnerstag mit. Das Gericht hatte Kemmerich demnach zuvor zu verstehen, dass seine Beschwerde nur wenig Erfolgsaussicht habe.

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Das Verwaltungsgericht Weimar hatte die Wahl von Kemmerich als Mitglied des Erfurter Stadtrats bei der Stadtratswahl von Ende Mai 2019 für ungültig erklärt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass seine Familie in Weimar lebe und er deshalb für den Stadtrat in Erfurt nicht wählbar sei. Die Richter gaben damit einer entsprechenden Anfechtungsklage einer Wählerinitiative statt.

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag auf Zulassung einer dagegen gerichteten Berufung ab. Dagegen wandte sich Kemmerich mit einer Verfassungsbeschwerde. Kemmerich argumentierte damit, dass der Wahlausschuss seine Kandidatur "in Kenntnis des Sachverhalts" zugelassen und das Verwaltungsgericht Weimar zudem im Jahr 2012 Erfurt als seinen Hauptwohnsitz anerkannt habe.

Der FDP-Politiker hatte im Februar 2020 für Schlagzeilen gesorgt, als er sich im Thüringer Landtag auch mit den Stimmen von CDU und AfD überraschend zum Ministerpräsidenten wählen ließ. Das löste bundesweit eine Welle der Empörung und eine Regierungskrise in Thüringen aus. Als Regierungschef trat Kemmerich aufgrund der heftigen Kritik kurz darauf wieder zurück.

Mittlerweile führt er die FDP im Landtag nur noch als parlamentarische Gruppe, nachdem sie wegen einer abtrünnigen Abgeordneten ihren Fraktionsstatus verlor. Außerdem ist Kemmerich Landesvorsitzender der Liberalen in Thüringen.

O.Rodriguez--HHA