Hamburger Anzeiger - SPD dringt auf Nachbesserung von Buschmanns Entwurf zur Datenspeicherung

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SPD dringt auf Nachbesserung von Buschmanns Entwurf zur Datenspeicherung
SPD dringt auf Nachbesserung von Buschmanns Entwurf zur Datenspeicherung / Foto: Chris DELMAS - AFP/Archiv

SPD dringt auf Nachbesserung von Buschmanns Entwurf zur Datenspeicherung

Die SPD dringt auf eine umfassende Nachbesserung des Gesetzentwurfs von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung. Anders als in Buschmanns Vorlage vorgesehen solle die Sicherung der IP-Adressen ermöglicht werden, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Fiedler am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. "Alle, die die Ermittlungsbehörden vertreten, halten eine Speicherung von IP-Adressen durch die Telekommunikationsunternehmen für erforderlich. Da gibt es aus der Praxis einen einheitlichen Befund."

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"Die Ampel-Koalition wäre schlecht beraten, diese Probleme von Justiz und Kriminalpolizei nicht ernst zu nehmen", warnte der kriminalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. "Wenn im Darknet mit riesigem Aufwand mal erfolgreich ermittelt wird, steht am Ende dieser Ermittlungen immer eine IP-Adresse. Liegen dazu keine Daten mehr vor, war alles umsonst."

Die IP-Adressen seien "vergleichbar mit Kennzeichen an deutschen Autos". Er habe "aber noch von niemandem gehört, der gefordert hat, die Vorratsdatenspeicherung beim Kraftfahrbundesamt müsse beendet und alle Halterdaten gelöscht werden", sagte der SPD-Politiker.

Der Europäische Gerichtshof hatte im September die bisherige deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Das Gesetz, das wegen des anhängigen Gerichtsverfahren seit längerem nicht mehr angewandt wurde, sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar, hieß es zur Begründung.

Als Nachfolgereglung schlägt Buschmann nun ein Quick-Freeze-Verfahren vor. Demnach sollen die Telekomunikationsanbieter verpflichtet werden, beim Verdacht einer Straftat Verkehrsdaten zu speichern. Werden diese dann für die Ermittlungen gebraucht, sollen sie den jeweiligen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Der Justizminister hat seinen Referentenentwurf am Dienstag in die Ressortabstimmung gegeben.

"Die Regelungen zu Quick Freeze werden in der Praxis nicht als großer Gewinn für die Ermittlungen gesehen", sagte Fiedler. "Sie können unter bestimmten Bedingungen in Einzelfällen helfen." Vieles, was in Buschmanns Gesetzentwurf stehe, sei heute schon möglich, ersetze aber nicht eine Speicherung der IP-Adressen. Quick Freeze und IP-Adressen-Speicherung beträfen unterschiedliche Ermittlungskonstellationen, sagte der SPD-Abgeordnete.

Fiedler zeigte sich überzeugt davon, dass es im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren noch zu Änderungen an Buschmanns Vorhaben kommen wird. Es sei davon auszugehen, dass der Entwurf "so den Bundestag nicht erreichen wird, da die Pläne von Innenministerin Nancy Faeser und des Justizministers zunächst in Einklang gebracht werden müssen".

Auch Faeser hatte Buschmanns Vorlage als unzureichend kritisiert. Das Quick-Freeze-Verfahren könne zwar "als flankierendes Instrument in spezifischen Anwendungsfällen zum Einsatz kommen", erklärte die SPD-Politikerin. Es sei "allerdings kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen".

Die Bundesinnenministerin verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität für zulässig hält. Zudem gestatte der EuGH gezielte Speicheranordnungen für Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe und für Gegenden mit einer hohen Kriminalitätsbelastung. "Die damit eröffneten rechtlichen Möglichkeiten müssen wir nutzen."

Th.Frei--HHA