Hamburger Anzeiger - Staatsanwaltschaft will Berliner "Amokfahrer" in Psychiatrie unterbringen

Börse
TecDAX -0.01% 3341.04
MDAX -0.43% 26624.52
Euro STOXX 50 -0.42% 4949
SDAX -0.85% 14010.34
Goldpreis -0.97% 2640.3 $
DAX -0.2% 19066.47
EUR/USD 0.05% 1.0982 $
Staatsanwaltschaft will Berliner "Amokfahrer" in Psychiatrie unterbringen
Staatsanwaltschaft will Berliner "Amokfahrer" in Psychiatrie unterbringen / Foto: Adam BERRY - AFP/Archiv

Staatsanwaltschaft will Berliner "Amokfahrer" in Psychiatrie unterbringen

Fast fünf Monate nach der Amokfahrt eines Autofahrers nahe der Berliner Gedächtniskirche hat die Staatsanwaltschaft dessen dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie in einem sogenannten Sicherungsverfahren beantragt. Wie die Behörde am Donnerstag in der Hauptstadt mitteilte, geht sie weiter von einer Schuldunfähigkeit des 29-Jährigen aus. Sie reichte deshalb eine entsprechende sogenannte Antragsschrift beim Berliner Landgericht ein, das nun über die Verfahrenseröffnung entscheiden muss.

Textgröße:

Der 29-Jährige war am 8. Juni mit einem Kleinwagen an einer Kreuzung nahe der Gedächtniskirche am Kurfürstendamm im Zentrum Berlins in eine Schulklasse aus Hessen gefahren und hatte anschließend weitere Menschen auf dem Gehweg erfasst. Eine 51-jährige Lehrerin starb. 16 Schülerinnen und Schüler sowie Passantinnen und Passanten wurden bei dem Geschehen schwer bis lebensgefährlich verletzt.

Nach mehreren hundert Metern krachte der Mann mit seinem Wagen in ein Geschäft und wurde festgenommen. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Sie ereignete sich ummittelbarer Nähe des Breitscheidplatzes, wo bei einem im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verübten Anschlag mit einem Lkw auf einem Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 zwölf Menschen starben.

Der 29-Jährige wurde bereits unmittelbar nach der Tat als psychisch krank und mutmaßlich schuldunfähig eingestuft. Er wurde deshalb aufgrund eines richterlichen Beschlusses bereits vorläufig in einer psychiatrischen Fachklinik untergebracht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestätigten die Ermittlungen diesen Verdacht in der Zwischenzeit. Eine Schuldunfähigkeit lasse sich nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen nicht ausschließen. Sollte sich dies in dem angestrebten Verfahren bestätigen, könne der Beschuldigte strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Daher strebe sie eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus, erklärte die Behörde.

Die Berliner Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Mann sein Fahrzeug "bewusst" in die Menschen steuerte und deren Tod zumindest billigend deren Tod in Kauf genommen zu haben. Sie wirft ihm Mord und 16-fachen Mordversuch vor. Als Mordmotiv geht sie nach eigenen Angaben von Heimtücke aus, da sich die Opfer zum Zeitpunkt der Amokfahrt keinerlei Gefahr bewusst waren.

Nach deutschem Recht kommt im Fall einer Schuldunfähigkeit etwa in Folge einer schweren psychischen Erkrankung eine Anklage und ein normales Strafverfahren nicht in Betracht. Stattdessen wird in einem sogenannten Sicherungsverfahren darüber entschieden, ob ein Beschuldigter wegen anhaltender Gefährlichkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht werden soll.

Anders als bei einer Haftstrafe ist der Aufenthalt dort zeitlich zunächst nicht begrenzt. Er dauert prinzipiell solange an, wie der Betreffende weiterhin als gefährlich eingestuft wird.

Die von dem Mann erfasste Klasse kam aus dem hessischen Bad Arolsen und befand sich in Begleitung einer Lehrerin und eines Lehrers auf Klassenfahrt in Berlin. Die Pädagogin starb, ihr Kollege sowie zwölf Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 17 Jahren wurden durch die Autoattacke schwerstverletzt. Im weitere Verlauf erfasste der Fahrer noch zwei Männer und eine im siebten Monat schwangere Frau im Alter von 29 bis 31 Jahren. Auch sie wurden schwerstverletzt.

A.Swartekop--HHA