Hamburger Anzeiger - Bundestag beschließt Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln

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Bundestag beschließt Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln
Bundestag beschließt Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Bundestag beschließt Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Der Bundestag hat ein Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln beschlossen. Durch die Reform soll der Kostendruck auf die Pharmahersteller gesenkt werden, damit der Verkauf der Medikamente in Deutschland lohnenswerter wird. Das von den Ampel-Parteien eingebrachte Gesetz sieht vor, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern; Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Durch das Gesetz wird außerdem die telefonische Krankschreibung unbefristet eingeführt.

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"Seit vielen Jahren beklagen wir Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Bundestag. Derzeit gebe es einen Mangel bei rund 450 Wirkstoffen. "Das ist eine unhaltbare Situation mittlerweile", betonte der Minister. Zum Teil seien Krebsmedikamente, Antibiotika oder Medikamente für Kinder hierzulande nicht erhältlich, obwohl sie im Ausland noch verfügbar seien.

Lauterbach zufolge hat sich die Versorgung mit patentfreien Medikamenten durch eine "übertriebene Ökonomisierung" in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Die Bundesregierung habe mit der Reform nun die Weichen gestellt, um Engpässe künftig zu vermeiden.

Laut dem Gesetz sollen Vorräte für wichtige Medikamente für drei Monate angelegt werden, bei Antibiotika soll sogar eine Reserve für sechs Monate aufgebaut werden. Vorgesehen ist zudem die Einrichtung eines Frühwarnsystems zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung außerdem dafür sorgen, die Produktion von Antibiotika in Europa zu stärken.

Für Apotheken soll der Austausch von Medikamenten erleichtert werden: Falls ein Arzneimittel nicht verfügbar ist, dürfen Apothekerinnen und Apotheker künftig ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben.

Durch die Novelle wird auch die in der Corona-Pandemie erprobte Krankschreibung per Telefon künftig dauerhaft möglich sein. Dies gilt aber nur für Patientinnen und Patienten, die der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind und die keine schweren Symptome haben.

Der CDU-Abgeordnete Georg Kippels bezeichnete die Arzneimittelreform als "eine Enttäuschung". Das Gesetz gehe die "wirklichen Ursachen" der Versorgungsprobleme nicht an. Eine Bevorratung von Arzneimitteln setze voraus, dass sie vorher "in ausreichendem Maß produziert werden konnten".

Hier liege das grundsätzliche Problem. "Die Produktionskapazitäten sind entweder nicht da oder aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten lohnt es sich nicht, die Generika zu produzieren und in den Markt zu geben." Zudem werde durch das neue Gesetz "viel Bürokratie" geschaffen.

F.Fischer--HHA