Hamburger Anzeiger - Marburger Bund fordert ausreichende Finanzierung von Krankenhausreform

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Marburger Bund fordert ausreichende Finanzierung von Krankenhausreform
Marburger Bund fordert ausreichende Finanzierung von Krankenhausreform / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Marburger Bund fordert ausreichende Finanzierung von Krankenhausreform

Nach der Einigung von Bund und Ländern auf Eckpunkte einer Krankenhausreform hat die Ärztegewerkschaft Marburger Bund eine auskömmliche Finanzierung angemahnt. Die jetzt getroffene Vereinbarung stehe unter dem Vorbehalt einer finalen Gesamteinigung, erst dann solle darüber entschieden werden, welchen Umfang die notwendige finanzielle Ausstattung für den Umbau der Krankenhäuser habe, sagte Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes, der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe).

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Dies sei allerdings "der springende Punkt", kritisierte sie. Eine solche Transformation könne ohne erhebliche Investitionen nicht gelingen, betonte Johna. "Wer glaubt, man könne die vorhandenen Mittel einfach umverteilen und an wenigen Stellen Zuschläge gewähren und dann würde es schon passen, ist gelinde gesagt naiv", sagte Johna der "Rheinischen Post". Schon die Zusammenlegung von Abteilungen sei nicht zum Nulltarif zu haben, wenn Umbauten nötig würden und Personal eingestellt werden müsse.

Dies gelte erst recht für Fusionen. Selbst die Abwicklung eines Krankenhausstandortes setze eine Finanzierung voraus. Längere Wege zu einzelnen Standorten müssten dann die Rettungsdienste überbrücken, gab Johna zu bedenken. Hier fehle es an technischer Ausstattung und Personal, kritisierte die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft. Dieser Aspekt sei bisher völlig unberücksichtigt.

Nach monatelangem Ringen hatten sich Bund und Länder am Montag auf Eckpunkte einer Krankenhausreform geeinigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach nach einem Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Berlin von einer "Revolution". Über den Sommer wollen beide Seiten einen konkreten Gesetzentwurf ausarbeiten, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Die Reform soll die Finanzierung der Krankenhäuser durch eine Abkehr vom System der Bezahlung nach behandelten Fällen neu regeln und durch eine stärkere medizinische Spezialisierung die Qualität erhöhen. Vor allem die kleineren Krankenhäuser sollen künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Künftig sollten 60 Prozent der Kosten von Kliniken über Vorhaltepauschalen gedeckt werden, sagte Lauterbach.

U.M.Thomas--HHA