Hamburger Anzeiger - Blienert fordert angesichts geplanter Cannabis-Freigabe besseren Schutz von Jugendlichen

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Blienert fordert angesichts geplanter Cannabis-Freigabe besseren Schutz von Jugendlichen
Blienert fordert angesichts geplanter Cannabis-Freigabe besseren Schutz von Jugendlichen / Foto: Ihsaan HAFFEJEE - AFP/Archiv

Blienert fordert angesichts geplanter Cannabis-Freigabe besseren Schutz von Jugendlichen

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), hat die geplante Befassung des Bundeskabinetts mit der Cannabis-Legalisierung in der kommenden Woche begrüßt, gleichzeitig jedoch einen besseren Schutz von Jugendlichen gefordert. "Die Beratung im Kabinett ist ein wichtiger Schritt zu einer kontrollierten Abgabe von Cannabis", sagte Blienert der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag). "Für mich ist dieser ganze Gesetzesprozess ein Weg, um alte Denkmuster in der Sucht- und Drogenpolitik aufzubrechen. Wir brauchen diese offene, lange und aufrichtige Debatte."

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"Was mir aber auch wichtig ist: Mit der kontrollierten Abgabe von Cannabis müssen wir die Prävention von Kindern und Jugendlichen noch stärker in den Blick nehmen, die Suchtprävention und Suchthilfe vor Ort stärken und Jugendliche über mögliche Risiken aufklären", mahnte der Drogenbeauftragte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Mittwoch erklärt, dass das Bundeskabinett voraussichtlich kommende Woche über die von der Regierung geplante begrenzte Cannabis-Freigabe beraten werde. Parallel zu dem Gesetzgebungsprozess solle es aber "eine große Kampagne" geben, "um auf die Risiken des Cannabis-Konsums hinzuweisen", sagte Lauterbach.

Die Regierungspläne sehen nach dem bisherigen Stand vor, den Besitz von 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf für Erwachsene künftig zu erlauben. Im Eigenanbau zu Hause sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein.

Der Deutsche Hanfverband kritisierte den Gesetzentwurf. Verbands-Sprecher Simon Kraushaar sagte der "Rheinischen Post" (Donnerstag): "Wir hoffen, dass spätestens im parlamentarischen Verfahren handwerklich schlecht gemachte Inhalte des Gesetzes abgeändert werden." Das betreffe beispielsweise die Pläne, selbst bei kleinsten Überschreitungen der bisher sehr rigiden Besitzmengen das Strafrecht greifen zu lassen. "Eine Ordnungswidrigkeit wäre aus unserer Sicht der bessere Weg", sagte Kraushaar. Zudem seien die geplanten Abstandsregelungen zu Kitas, Schulen und Spielplätzen realitätsfern und praktisch kaum umsetzbar.

E.Mariensen--HHA