Hamburger Anzeiger - IGH will am Mittwoch Entscheidung über Antrag Kiews zu Stopp der Kämpfe verkünden

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IGH will am Mittwoch Entscheidung über Antrag Kiews zu Stopp der Kämpfe verkünden
IGH will am Mittwoch Entscheidung über Antrag Kiews zu Stopp der Kämpfe verkünden

IGH will am Mittwoch Entscheidung über Antrag Kiews zu Stopp der Kämpfe verkünden

Der Internationale Gerichtshof (IGH) wird am Mittwoch über die von Kiew beantragte Anordnung des sofortigen Stopps der russischen Angriffe entscheiden. Die Vorsitzende Richterin Joan E. Donoghue werde die Entscheidung um 16.00 Uhr im Friedenspalast in Den Haag bekannt geben, erklärte das Gericht am Montag. Die Ukraine wirft Russland vor, einen Völkermord an den ukrainischen Bewohnern des Landes zu planen und hat deshalb Klage beim IGH eingereicht.

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Da bis zu dem endgültigen Urteil Jahre vergehen könnten, hatte Kiew zudem gefordert, dass das Gericht bis zu seinem Urteil einen sofortigen Stopp aller russischen "Militäreinsätze" in der Ukraine anordnet.

Kiew hatte seine Klage zwei Tage nach dem von Russlands Präsident Wladimir Putin angeordneten Einmarsch am 24. Februar eingereicht. Die ukrainische Regierung weist Putins Vorwurf eines "Völkermords" in den östlichen Regionen Donezk und Luhansk als "absurde Lüge" zurück und argumentiert, die russische Invasion entbehre damit jeglicher Grundlage.

Russische Vertreter waren den mündlichen Verhandlungen in der vergangenen Woche ferngeblieben. Richterin Donoghue sagte deshalb einen für Dienstag geplanten zweiten Teil der Anhörung ab, bei dem Russland seine Argumente vortragen sollte.

Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet, um über Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten zu entscheiden, die sich hauptsächlich auf Verträge und Konventionen stützen. In diesem Fall geht es um die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, die Russland ebenso wie die Ukraine ratifiziert haben.

Die Urteile des IGH sind zwar bindend, er hat jedoch keine wirklichen Möglichkeiten, sie durchzusetzen.

P.Meier--HHA