Hamburger Anzeiger - Bundestag setzt Kommission zu Reform des Wahlrechts ein

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Bundestag setzt Kommission zu Reform des Wahlrechts ein
Bundestag setzt Kommission zu Reform des Wahlrechts ein

Bundestag setzt Kommission zu Reform des Wahlrechts ein

Die Ampel-Koalition bringt die lange geplante Reform des Wahlrechts auf den Weg. Der Bundestag beschloss am Mittwochabend auf Antrag der Regierungsfraktionen die Einsetzung einer Kommission, die Vorschlage für ausarbeiten soll zur Verkleinerung des Parlaments, zur Erhöhung des Frauenanteils und zur Frage, ob das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden soll. In der vorangegangenen Legislaturperiode war die Wahlrechtsreform an Differenzen in der damaligen Großen Koalition gescheitert.

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Anlass für die Reform ist der Umstand, dass der Bundestag zuletzt durch zahlreiche Überhangs und Ausgleichsmandate immer größer geworden ist. Seine Regelgröße umfasst 598 Abgeordnete. Der aktuelle Bundestag hat aber 736 Mitglieder.

Die Reformkommission solle sich nun mit Vorschlägen befassen, "die eine effektive Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße bewirken und nachhaltig das Anwachsen des Bundestages verhindern", heißt es in der Vorlage der Ampel-Fraktionen. Zudem beauftragte der Bundestag die Kommission, "verfassungskonforme Vorschläge" für eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag auszuarbeiten.

Die Kommission wurde vom Bundestag zudem beauftragt, eine Reihe weiterer Reformideen zu prüfen - etwa die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, eine etwaigen Verlängerung der Dauer der Legislaturperiode, eine Begrenzung von Amts- und Mandatszeiten und eine Bündelung von Wahlterminen in Bund und Ländern.

Die Kommission soll bis Ende August einen Zwischenbericht mit den Empfehlungen zur künftigen Begrenzung der Abgeordnetenzahl vorlegen. Der Abschlussbericht wird bis Mitte 2023 angepeilt.

Angehören sollen dem Gremium nach dem Willen der Koalitionsfraktionen 13 Abgeordnete und 13 Sachverständige. Dabei soll die SPD-Fraktion vier Mitglieder benennen, die CDU/CSU-Fraktion drei Mitglieder, die Grünen- und die FDP-Fraktion jeweils zwei und die Fraktionen AfD und Die Linke jeweils ein Mitglied. In gleicher Zahl sollen die Fraktionen jeweils Sachverständige benennen können, soweit zwischen ihnen kein Einvernehmen über deren Benennung hergestellt werden kann.

"Eine Reform des Wahlrechts muss dazu führen, dass der nächste Deutsche Bundestag deutlich kleiner wird als das aktuelle Parlament", erklärte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. Er rief die oppositionelle Union zur Mitarbeit an der Reform auf: "Das Scheitern einer Wahlrechtsreform würde zu einem massiven Ansehensverlust demokratischer Institutionen in unserem Land führen."

H.Brunner--HHA