Vollzugsbeamter in Hessen von Körperverletzungsvorwurf freigesprochen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Mai hat einen Vollzugsbeamten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Die Entscheidung ist rechtskräftig, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Damit blieb die Revision der Staatsanwaltschaft ohne Erfolg. (Az.: 1 ORs 8/24)
In dem Fall ging es um einen Mann, der am Tattag zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, die er nicht für gerechtfertigt hielt. Er hatte seine Medikamente gegen seine Schizophrenie nicht genommen und verhielt sich auf der Rückfahrt zum Gefängnis aggressiv. Bei seiner Ankunft griff er einen Vollzugsbeamten an, der sich dadurch an der Transportzelle verletzte.
Dieser konnte den Mann zurückdrängen. Der Beamte half dabei, den Verurteilten ins Gefängnis zu führen. Später warf der Gefangene dem Beamten vor, ihn geschlagen zu haben. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Körperverletzung im Amt zu acht Monaten Haft auf Bewährung. In zweiter Instanz sprach das Landgericht ihn frei.
Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe dem Gefangenen aus nachvollziehbaren Gründen nicht geglaubt, entschieden die Richter. Er habe den Beamten nicht als denjenigen erkannt, der ihn geschlagen habe. Es gebe mehrere Indizien für eine Falschbelastung.
Zudem ergebe sich kein Tatmotiv. Als der Beamte angeblich eingegriffen habe, sei der Gefangene bereits fixiert gewesen, so dass kein Anlass für eine weitere Anwendung von überschießender Gewalt bestanden habe. Dass ein psychisch auffälliger Gefangener überwältigt werden müsse und sich ein Beamter dabei leicht verletze, sei im Strafvollzug keine Ausnahme.
M.Schneider--HHA