Hamburger Anzeiger - Jesuitenpater Jörg Alt nach Klimaprotest rechtskräftig verurteilt

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Jesuitenpater Jörg Alt nach Klimaprotest rechtskräftig verurteilt
Jesuitenpater Jörg Alt nach Klimaprotest rechtskräftig verurteilt / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Jesuitenpater Jörg Alt nach Klimaprotest rechtskräftig verurteilt

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung des Jesuitenpaters Jörg Alt im Zusammenhang mit Klimaprotesten der Gruppe Letzte Generation bestätigt. Alt ist nach dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss damit rechtskräftig wegen Nötigung aufgrund seiner Teilnahme an einer Sitzblockade verurteilt. Insbesondere wies das Gericht in dem Beschluss seine Argumentation zurück, die Sitzblockade im August 2022 in Nürnberg sei eine Notstandshandlung gewesen und damit gerechtfertigt.

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Alt muss insgesamt 500 Euro bezahlen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte ihn im April wegen Nötigung in zehn tateinheitlichen Fällen zu 50 Tagessätzen von jeweils zehn Euro. In einem ersten Verfahren war Alt noch zu 75 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Alt hatte zusammen mit etwa 40 Klimaaktivisten am Nürnberger Bahnhofsplatz den Verkehr blockiert. Dazu klebte er sich mit einer Hand auf die Fahrbahn.

Dass diese Handlung nicht mit einem Notstand zu rechtfertigen sei, erklärte das oberste bayerische Gericht damit, dass es auch andere Mittel für einen legalen Protest gegeben hätte. Alt hätte demnach von seiner Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen oder eine politische Partei bilden können, er hätte auch sein Petitionsrecht ausüben oder sonstige Kommunikationsmittel nutzen können, um in das direkte Gespräch mit Regierungsmitgliedern oder den gesetzgebenden Körperschaften zu kommen.

Die Straßenblockade sei überdies nicht erforderlich gewesen, weil zur Gefahrenabwehr staatliche Hilfe auch noch rechtzeitig in Anspruch genommen werden könne. Das politische System in Deutschland mit seinen Mechanismen der demokratischen Willensbildung und der gerichtlichen Kontrolle von Entscheidungen des Gesetzgebers und der Regierung biete insoweit ausreichend Mittel und Wege zur Gefahrenabwehr.

M.Schneider--HHA