Hamburger Anzeiger - 0,2 Prozentpunkte mehr: Kabinett beschließt höheren Pflegebeitrag

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0,2 Prozentpunkte mehr: Kabinett beschließt höheren Pflegebeitrag
0,2 Prozentpunkte mehr: Kabinett beschließt höheren Pflegebeitrag / Foto: ROMAIN PERROCHEAU - AFP/Archiv

0,2 Prozentpunkte mehr: Kabinett beschließt höheren Pflegebeitrag

Der Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung steht fast nichts mehr im Wege: Das Bundeskabinett beschloss im Umlaufverfahren die Verordnung, die eine Anhebung um 0,2 Prozentpunkte zum Jahreswechsel vorsieht, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag sagte. Er betonte, dass eine umfassende Pflegereform "unumgänglich" sei. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erklärte, eine große Pflegereform gehöre "ganz oben auf die politische Agenda".

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Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Menschen mit mehr als einem Kind fallen die Beitragssätze gestaffelt nach Kinderzahl geringer aus. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent alleine, also ohne Beteiligung des Arbeitgebers.

Die Anhebung um 0,2 Prozentpunkte hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag angekündigt. Laut seinem Ministerium fließen dadurch jährlich 3,7 Milliarden Euro zusätzlich.

Regierungssprecher Hebestreit sagte am Montag, es sei "notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen". Die Finanzierung des Pflegesystems sei ein "drängendes Problem und eine immense Herausforderung", fügte er hinzu - "eine große Pflegereform ist unumgänglich". Deren Ziel müsse es sein, die Pflegeversicherung "strukturell gut aufzustellen".

Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes erklärte, die Beitragssatzerhöhung verschaffe der Pflegeversicherung "nicht mehr als eine Atempause, die bestenfalls bis zum Ende des nächsten Jahres reicht". Auch wenn derzeit "vieles politisch unklar ist, so ist heute schon sicher, dass die Reform der Pflegeversicherung im kommenden Jahr ganz oben auf die politische Agenda gehört."

Laut dem Bundesgesundheitsministerium muss die entsprechende Verordnung nun lediglich noch den Bundesrat passieren. Der Bundestag muss demnach nicht zustimmen, könnte theoretisch aber Widerspruch erheben.

W.Taylor--HHA