Hamburger Anzeiger - Mehr Geld für den Schutz von Rehkitzen vor Mähtod

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Mehr Geld für den Schutz von Rehkitzen vor Mähtod
Mehr Geld für den Schutz von Rehkitzen vor Mähtod / Foto: FRED TANNEAU - AFP/Archiv

Mehr Geld für den Schutz von Rehkitzen vor Mähtod

Mähdrescher sind für Rehkitze und andere Wildtiere eine tödliche Gefahr, Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) will deshalb mehr Geld für ihren Schutz ausgeben. Das Landwirtschaftsministerium stockt sein Förderprogramm für die Anschaffung und den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik um eine Million Euro auf mehr als 2,5 Millionen Euro auf. Bereits in den vergangenen drei Jahren förderte das Ministerium eigenen Angaben zufolge 1963 Drohnen mit jeweils bis zu 4000 Euro.

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Überwachung aus der Luft in Verbindung mit Wärmebildtechnik sei die effektivste Methode, um Kitze vor dem sogenannten Mähtod zu retten, erklärte das Ministerium. Sie sei deutlich zeitsparender als andere Verfahren, wie die Vergrämung oder die Begehung.

Rehkitze sind besonders in Gefahr, da in ihren ersten Lebenswochen auch die erste Mähperiode des Grünlands ansteht, erklärte das Bundeslandwirtschaftsministerium. Die Jungtiere werden von ihren Müttern häufig in den dichten Wiesen auf landwirtschaftlichen Flächen versteckt, weil sie im hohen Gras gut vor Fressfeinden geschützt sind. Bei Gefahr fliehen sie nicht, sondern bleiben reglos sitzen. "Schätzungen zufolge werden dadurch jedes Jahr tausende Rehkitze bei der Mahd verletzt oder sogar getötet", erklärte das Ministerium.

Grund für die Aufstockung ist den Angaben nach das "ungebrochen große Interesse" an der Förderung. Bis zur Antragsfrist am 14. Juni dieses Jahres seien mehr als 640 Förderanträge eingegangen. Durch die Aufstockung stelle das Ministerium auch im vierten Jahr in Folge sicher, dass alle Berechtigten gefördert werden können.

Die staatliche Förderung ist für Tierschutz- oder Jagdvereine auf Kreisebene gedacht und beträgt 60 Prozent der Anschaffungskosten bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Drohne. Die geförderten Drohnen müssen mindestens 20 Minuten in der Luft bleiben können, über eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera verfügen und eine Home-Return-Funktion aufweisen. Zudem braucht es eine CE-Klassenkennzeichnung nach den EU-Vorschriften für Drohnen.

A.Baumann--HHA