Mieterbund warnt vor zu hohen Belastungen durch Gesetz zur Heizungsmodernisierung
Der Deutsche Mieterbund fordert, in den laufenden Koalitionsgesprächen über künftige Vorgaben für Heizungen die Belange der Mieterinnen und Mieter stärker zu berücksichtigen. "Dem Gesetz mangelt es nach wie vor an ausreichendem Mieterschutz und einem Plan, wie die Kosten der energetischen Sanierung sozialverträglich zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt werden können", erklärte Verbandspräsident Lukas Siebenkotten am Donnerstag.
Er warnte, am Ende zahlten allein Mieterinnen und Mieter die nötigen Investitionen über eine Modernisierungsmieterhöhung. Aus Regierung und Koalition gebe es bisher keine Zusagen, dass die Modernisierungsumlage abgesenkt werde oder Fördermittel erhöht würden, kritisierte Siebenkotten.
Berechnungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium zu den erwarteten Kosten der Heizungsmodernisierung bezeichnete der Mieterbund-Chef als "Luftschlösser, die mit der Realität der wohnkostentreibenden Modernisierungsumlage nichts zu tun haben". Mieterinnen und Mieter müssten nach einer Sanierung "nicht nur mehr Kaltmiete bezahlen, sondern viel zu oft auch noch mehr Geld fürs Heizen".
Der Mieterbund betont, dass fast 90 Prozent aller Mietwohnungen fossil beheizt werden. Daher seien "nahezu sämtliche Mieterhaushalte" von den geplanten Regelungen betroffen.
Die Koalition streitet seit Wochen über das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Entwurf sieht vor, dass ab 2024 im Regelfall nur noch neue Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Verschiedene Ausnahmen und Förderprogramme sollen dies sozial abfedern. Inzwischen hat Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der das Gesetz zusammen mit Bauministerin Klara Geywitz (SPD) vorgelegt hatte, mehrere Änderungen angekündigt, um eine Einigung mit der FDP zu ermöglichen.
Die Koalition hatte ursprünglich verabredet, dass das GEG vor der Sommerpause verabschiedet wird. Dazu wäre es nötig, in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags ab dem 12. Juni eine erste Lesung anzusetzen. In der darauffolgenden Sitzungswoche könnte dann eine Anhörung abgehalten werden. Die Verabschiedung könnte in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ab dem 3. Juli erfolgen; am 7. Juli würde sich dann voraussichtlich der Bundesrat abschließend mit dem GEG befassen.
J.Fuchs--HHA