US-Richter verpflichtet Trump zu Aussage in Finanzermittlungen in New York
Ein New Yoker Richter hat den früheren US-Präsidenten Donald Trump verpflichtet, im Zuge von Finanzermittlungen über sein Immobilienimperium unter Eid auszusagen. Richter Arthur Engoron urteilte am Donnerstag, dass Trump sowie seine Tochter Ivanka und sein Sohn Donald Junior den Vorladungen der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James folgen müssen. James hat nach eigenen Angaben Beweise für betrügerisches Finanzgebaren von Trump und seiner Trump Organization zusammengetragen.
Die Generalstaatsanwältin hatte 2019 zivilrechtliche Ermittlungen zur Trump Organization wegen möglicher Finanzvergehen eingeleitet. Sie geht dem Verdacht nach, dass die Familienholding den Wert von Immobilien künstlich aufblies, wenn sie Kredite von Banken erhalten wollte, und in anderen Fällen kleinrechnete, um Steuern oder Versicherungsbeiträge zu sparen.
James will im Zuge ihrer Ermittlungen den Ex-Präsidenten, seinen ältesten Sohn Donald Junior und seine Tochter Ivanka befragen und hat entsprechende Vorladungen ausgesprochen. Die Trumps klagten gegen die Vorladungen - und unterlagen nun vor Gericht. Sie dürften allerdings Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Trump hat die Vorwürfe der Generalstaatsanwältin wiederholt zurückgewiesen und ihr vorgeworfen, politisch motivierte Ermittlungen gegen ihn zu führen. James gehört der Demokratischen Partei von Präsident Joe Biden an.
Parallel zu den Ermittlungen der Generalstaatsanwältin führt die Staatsanwaltschaft von Manhattan strafrechtliche Ermittlungen zum Geschäftsgebaren des Trump-Konzerns. Im Juli vergangenen Jahres wurde Anklage gegen die Trump Organization und deren langjährigen Finanzchef Allen Weisselberg wegen Steuerbetrugs erhoben.
Erst am Montag wurde bekannt, dass sich Trumps langjährige Wirtschaftsprüfer von dem ehemaligen US-Präsidenten als Kunden getrennt haben. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars erklärte, die Jahresabschlüsse der Trump Organization über fast ein gesamtes Jahrzehnt sollten "nicht mehr als zuverlässig angesehen werden". Sowohl interne Untersuchungen als auch "externe Quellen" hätten zu dieser Schlussfolgerung geführt.
E.Borstelmann--HHA