Hamburger Anzeiger - Gericht: Betreiber von E-Scootern in Köln dürfen mit Sondergebühren belegt werden

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Gericht: Betreiber von E-Scootern in Köln dürfen mit Sondergebühren belegt werden
Gericht: Betreiber von E-Scootern in Köln dürfen mit Sondergebühren belegt werden / Foto: KENZO TRIBOUILLARD - AFP/Archiv

Gericht: Betreiber von E-Scootern in Köln dürfen mit Sondergebühren belegt werden

Betreiber von E-Scootern dürfen mit sogenannten Sondernutzungsgebühren belastet werden. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht laut einer Mitteilung von Mittwoch. Die Gebühren seien gerechtfertigt, da es durch E-Scooter immer wieder zu Behinderungen auf Fuß- und Radwegen komme. Die Richter wiesen damit eine Klage von vier E-Scooter-Betreibern sowie den Eilantrag eines Betreibers ab.

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Hintergrund des Rechtsstreits war dem Gericht zufolge eine Änderung der Satzung der Gebührentarife der Stadt Köln. Die Domstadt kann E-Scooter-Betreiber demnach seit Mai 2022 mit Gebühren von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr belegen. Auf die in Köln aktiven E-Scooter-Betreiber Bolt, LimeBike, TIER und VOI kamen damit Gebühren von bis zu 450.000 Euro zu. Die Betreiber führten demnach an, dass dies praktisch das Angebot von E-Scootern im Stadtgebiet verhindere.

In seiner Begründung folgte das Gericht der Argumentation der Stadt Köln. Die Gebühren seien dadurch gerechtfertigt, dass Fußgänger und Fahrradfahrer durch nicht ordnungsgemäß abgestellte oder umgefallene E-Scooter regelmäßig behindert werden. Eine von den Anbietern kritisierte Benachteiligung gegenüber Bike- oder Carsharing-Angeboten rechtfertigte das Gericht ebenfalls: Diese Angebote leisteten "einen größeren Beitrag zur Reduzierung des individuellen Autoverkehrs als E-Scooter".

Gegen die Urteile kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

H.Brunner--HHA