Hamburger Anzeiger - Reform des Baugesetzes: Verdichten und Erweitern ohne neuen Bebauungsplan

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Reform des Baugesetzes: Verdichten und Erweitern ohne neuen Bebauungsplan
Reform des Baugesetzes: Verdichten und Erweitern ohne neuen Bebauungsplan / Foto: Kirill KUDRYAVTSEV - AFP

Reform des Baugesetzes: Verdichten und Erweitern ohne neuen Bebauungsplan

Bestehende Gebäude sollen künftig einfacher erweitert oder aufgestockt und Grundstücke in zweiter Reihe schneller bebaut werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf einer Reform des Baugesetzes. Weitere gelockerte Vorgaben sind darin für Kommunen mit "angespannten Wohnungsmärkten" vorgesehen.

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Die Erweiterung von Gebäuden soll künftig auch quartiersweise oder stadtweit möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss, wie das Bundesbauministerium ausführte. Dies sei bisher nur im Einzelfall möglich gewesen. Die vereinfachte Verdichtung zielt etwa auf Familie mit einem großen Garten ab: "Kinder können künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten."

In besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen die Kommunen zudem den sogenannte Umwandlungsschutz nun bis Ende 2027 anwenden können. Dort können sie dann einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen, wie das Ministerium erläuterte.

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, bezeichnete den Reformentwurf als "gut gemeint", aber nicht ausreichend. "Die weiteren neuen, zum Teil kleinteiligen Regelungen tragen in der Summe nicht dazu bei, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen", erklärte auch Andreas Beulich vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Er kritisierte insbesondere einen "stärkeren Fokus auf Klimaschutz und Klimaanpassung", der zu noch mehr Bürokratie führe.

"Wir begrünen unsere Städte, helfen, Flächen zu entsiegeln, und schützen so die Menschen vor schlimmen Hitzetagen und Überflutungen", erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) dazu. So würden etwa Fristen eingeführt, "bis wann die Bauträger die Hecke gepflanzt oder die Versickerungsmaßnahme vorgenommen haben müssen".

Die Gesetzesnovelle geht nun ins parlamentarische Verfahren. "Bekanntlich verlässt kein Gesetz den Deutschen Bundestag so, wie es eingebracht wurde", kündigte die Sprecherin der Grünen für Wohnen, Bauen, Stadtentwicklung und Kommune, Christina-Johanne Schröder, bereits an. Sie begrüßte "zahlreiche kluge Verbesserungen" in dem Text, kritisierte aber auch einen "bedingungslosen Genehmigungsturbo", der zulasten der Umwelt gehen könnte.

"Unsere Zustimmung wird maßgeblich von Fortschritten bei der Stärkung des Mietrechts abhängen", kündigte Schröder zudem an. Die FDP-Abgeordnete Carina Konrad dagegen betonte: "Ausreichend neue Wohnungen sind der wirksamste Mieterschutz und ein Eckpfeiler für die Wirtschaftswende in unserem Land." Mit der Novelle mache die Bundesregierung den Weg frei für schnelleres Bauen.

A.Roberts--HHA