Hamburger Anzeiger - Eklat in Malmö: Niederländer Joost Klein vom ESC-Finale ausgeschlossen

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Eklat in Malmö: Niederländer Joost Klein vom ESC-Finale ausgeschlossen

Eklat in Malmö: Niederländer Joost Klein vom ESC-Finale ausgeschlossen

Eklat in Malmö: Erstmals in der Geschichte des Eurovision Song Contest (ESC) ist ein Teilnehmer vom laufenden Wettbewerb ausgeschlossen worden. Wenige Stunden vor dem Finale am Samstag verkündete die Europäische Rundfunkunion EBU das Aus für den Niederländer Joost Klein. Grund ist die Beschwerde einer Frau aus dem ESC-Produktionsteam nach einem nicht näher benannten Vorfall am Donnerstag. Der Ausschluss soll nichts mit Kleins Verhalten gegenüber der israelischen Starterin Eden Golan zu tun haben.

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Der Vorfall soll sich nach dem zweiten ESC-Halbfinale am Donnerstagabend ereignet haben, bei dem sich der mit dem Lied "Europapa" als Mitfavorit zählende Niederländer für das Finale qualifizieren konnte. Klein war am Freitag bereits von den Proben für das ESC-Finale ausgeschlossen worden, ohne dass eine nähere Begründung gegeben wurde.

Die schwedische Polizei und die EBU bestätigten am Samstag, dass eine Frau aus dem Produktionsteam eine Beschwerde gegen den Niederländer bei den Behörden eingelegt habe. Die EBU erklärte, solange die polizeiliche Aufarbeitung des Falls laufe, wäre es nicht angemessen, dass Klein am Wettbewerb teilnehmen dürfe.

Der Sprecher der Polizei von Malmö, Pelle Vamstad, sagte der Nachrichtenagentur AFP zu den Vorwürfen gegen Klein, "die Polizei ermittelt wegen Einschüchterung. Die Straftat wurde am Donnerstagabend in der Malmö-Arena begangen." Der Verdächtige sei angehört worden. "Er befindet sich nicht in Haft."

In der Erklärung der ESC-Veranstalter heißt es, "wir pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und verpflichten uns, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten." Vor diesem Hintergrund gelte das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln.

Der niederländische Fernsehsender Avrotros nannte die Disqualifikation "unverhältnismäßig". "Wir bedauern dies zutiefst und werden zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückkommen", erklärte der Sender.

Die EBU widersprach Berichten und Spekulationen in Onlinediensten, wonach an dem nicht näher benannten Vorfall ein anderer Künstler oder ein Delegationsmtiglied beteiligt war. Insbesondere gab es Spekulationen, Kleins Verhalten gegenüber Israels Starterin nach dem zweiten Halbfinale könnte der Grund der Untersuchung sein. Er hatte sich bei ihrer Befragung auf der Pressekonferenz die niederländische Flagge über den Kopf gezogen und dazwischen geredet, was als respektlos gewertet wurde und als Ausdruck seiner Kritik an Israel.

Der Umgang mit Israel ist ein bestimmendes Thema des Musikwettbewerbs in diesem Jahr. In Malmö nahmen in den vergangenen Tagen tausende Menschen an pro-palästinensischen Demonstrationen teil und forderten, Israel wegen seines militärischen Vorgehens im Gazastreifen vom ESC auszuschließen.

Die Israelin Eden Golan qualifizierte sich aber ungeachtet der Proteste souverän für das Finale. Sie wird von den Buchmachern inzwischen hinter dem Kroaten Baby Lasagna sogar als Favoritin auf den Sieg im ESC-Finale gesehen.

In dem am Samstagabend um 21 Uhr beginnenden Finale treten nach dem Ausschluss der Niederlande nun noch 25 Länder an. Darunter ist auch Deutschland mit seinem Starter Isaak. In den Wettbüros wurde Isaak kurz vor dem Finale und nach dem Rauswurf der Niederlande lediglich auf Platz 20 gesehen.

I.Hernandez--HHA